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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrentner: 523€ nach 25 jahre in eine WFBM.

von Eu Rente01.12.2017 | 11:29
1791 Ansichten
13 Antworten
So erhält ein Erwerbsminderungsrentner nach 20 Beitragsjahren brutto im Schnitt knapp 800 Euro im Monat. Ich bin seit 1992 in eine WfbM,ich aber eine Erwerbsminderungsrentner von 523€.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.12.2017 | 15:42

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

sofern Sie Fragen oder Erklärungsbedarf zur Berechnung Ihrer Rente und damit Ihrem Rentenbescheid haben, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer Deutschen Rentenversicherung.

12 Antworten

W*lfgangam 01.12.2017 | 15:55
Hallo Eu Rente, ich komme grob gerechnet nach 20 Jahren nur WfbM-Beiträgen auf 500 EUR EM-Rente, und das ohne Abschlag, ohne KV/PV-Beiträge ...'netto'-Auszahlung sind dann eher knapp 400 EUR. Dass Ihre Rente um 123 EUR höher liegt, liegt an vorangegangen Beitragszeiten und der Zurechnungszeit bis 60/62. Die von Ihnen dargestellten 800 EUR mögen 'irgendwoher' stammen, für _alle_ EM-Rentner, als rein statistische Durchschnittsrente dieses Personenkreises, aber nicht Sie individuell betreffen. Die Höhe Ihrer Rente bestimmt Ihr persönliches Versicherungsleben, egal was Statistiken aussagen. Gruß w. PS: Zudem wird Ihre Rente um die Grundsicherung vom Sozialamt ergänzt - da fallen Sie aus der statistischen Betrachtung/des Gesamteinkommens ./. nur gesetzliche Rente auch schon wieder raus. PPS: ein EM-Rentner mit nur 1 Tag Arbeit kann sogar 1000 EUR EM-Rente erhalten - Sie sehen, Statistik + Rentenberechnung + Lebenswirklichkeit gehen nicht immer verständlich zusammen, ohne die Hintergründe zu kennen.
Schorscham 01.12.2017 | 19:12
Arbeitnehmer verdienen im Schnitt ca. 2500 Euro brutto, Friseure und viele Andere aber nur knapp 1.600 Euro brutto gesetzlichen Mindestlohn. WIE kann das sein? Überlegen Sie mal.... MfG
Angelaam 02.12.2017 | 04:38
Schorsch schrieb

Arbeitnehmer verdienen im Schnitt ca. 2500 Euro brutto, Friseure und viele Andere aber nur knapp 1.600 Euro brutto gesetzlichen Mindestlohn.

WIE kann das sein? Überlegen Sie mal....

MfG

So erhält ein Erwerbsminderungsrentner nach 20 Beitragsjahren brutto im Schnitt knapp 800 Euro im Monat. Ich bin seit 1992 in eine WfbM,ich aber eine Erwerbsminderungsrentner von 523€.
Arbeitnehmer verdienen im Schnitt ca. 2500 Euro brutto, Friseure und viele Andere aber nur knapp 1.600 Euro brutto gesetzlichen Mindestlohn. WIE kann das sein? Überlegen Sie mal.... MfG
Das kapiert der nicht.
Maxam 02.12.2017 | 17:32
Hallo zusammen! Erwerbsgemindert war der Frager ja schon bei Beginn seiner Tätigkei! Ob er nun 800 Euro Rente erhält oder 523 Euro spielt im Prinzip ja keine Rolle.....dann gibt es eben mehr Grundsicherung.....und was ist damit gelöst.....Tätigekeiten in solchen Werkstätten von Behinderten bzw. Erwerbsgeminderten werden ja auch vom Staadt bezahlt.....eigentlich ein Arbeitsprogramm für unsere Sozialarbeiter....wenn er gleich die Hände in den Schoss gelegt hätte würde er vermutlich nicht schlechter dastehen.....nur das dies seine Umwelt nicht verstehen würde....
Juppam 02.12.2017 | 18:26
Genau, HotRod gehört auch zu den Unverstandenen die seit vielen Jahren nur auf der Faulen Haut liegen und dämliche Postings verbreiten.
EU RENTEam 04.12.2017 | 10:38
Ich bin zweimal gegangen in der Beratungsstelle und ich bekomme Imma das gleiche anteworten… ist alles richtig. Die frage ist? Warum par Kollege von mir bekomme knapp 800 € und ich nichts.
W*lfgangam 04.12.2017 | 19:39
EU RENTE schrieb

Ich bin zweimal gegangen in der Beratungsstelle und ich bekomme Imma das gleiche anteworten…

ist alles richtig.

Die frage ist? Warum par Kollege von mir bekomme knapp 800 € und ich nichts.

Hallo EU Rente, nehmen Sie die paar Kollegen einfach mal zu einer gemeinsamen Beratung *) mit, da wird man die Unterschiede im Detail feststellen können - die mehr/Sie weniger/woran liegt es. Und dann werden Sie feststellen, dass jeder auf seine Weise Recht hat. Gruß w. *) bedenken Sie, mehr als 3 Personen passen regelmäßig nicht in 1 Beratungszimmer, dann müssten Kaffeemaschine, Kühlschrank und Microwelle weichen ...und der Rest vom Kollegenkreis macht in Schneidersitz auf dem Teppich - geht, wird eng/müffelt, die Heizung kann abgestellt werden ;-)
Arrogante Antwortenam 07.12.2017 | 08:23
bekommt er nur 500.-- Euro ERW und der Rest wird mit Sozialhilfe aufgestockt, ja dann wäre es doch sinnvoll eine Grundrente welche über der Sozialhilfe liegt zu bezahlen. Das fordert auch die OCED . Nun kommen wieder so Antworten, ich verstehe das System nicht ? Grüsse
otto normalverbraucheram 07.12.2017 | 10:29
zu den postings in diesem thread möchte ich nun doch einige Anmerkungen machen: 1. Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. 2. Niemand arbeitet ohne Grund, nur auf eigenen Wunsch, in einer WfbM statt auf dem ersten Arbeitsmarkt.Vor Arbeitsaufnahme ist ein umfangreiches Verfahren erforderlich, neben dem ein Rentenantrag ein Spaziergang ist. Unter anderem ist der Nachweis erforderlich, dass ein Minimum an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbracht werden kann. Ist das nicht möglich, wird in die Tagesförderstätte verwiesen, in der keinerlei Rentenansprüche erworben werden können. Das Recht auf Arbeit in der WfbM wird alle zwei Jahre mit einem riesigen bürokratischen Aufwand überprüft - übrigens auch dann, wenn sich an der Behinderung nichts geändert hat. 3. Die Tätigkeit in einer WfbM ist ARBEIT, bei der die Menschen mit Behinderung in der Regel ihr möglichstes als Leistung erbringen. 4. Die "Entlohnung" für diese Arbeit im Rahmen einer 38.5 Std-Woche bewegt sich zwischen 70 und 250 Euro. Niemand kann davon leben; alle müssen ergänzende Sozialleistungen beantragen. Sozialarbeiter geraten regelmäßig in Erklärungsnot einem Vollzeitberufstätigen zu erklären,warum trotz regelmäßiger Arbeit das Geld zum Leben nicht reicht. Vielfach wird darauf hingewiesen, dass mit Beginn der Rente sich alles ändert, der Mensch mit Behinderung nicht mehr Sozialleistungen beziehen muss, die Einzahlung in die Rentenkasse auf dem Durchschnittslohn basiert. So entsteht dann die Enttäuschung des Verfassers dieses Threads. 5. Ich wünsche keinem Menschen, auch nicht den völlig respektlosen Postern in diesem Thread, je in die Lage zu kommen, dass die eigene Arbeitsleistung so wenig anerkannt wird, dass der Lohn dafür niemals zum Leben auf Sozialhilfeniveau reicht. Schlussbemerkung: Meine mehrfach behinderte Tochter faltet in der Wäscherei einer Behindertenwerkstatt Wäsche in der Wäscherei. Sie gibt ihr Bestes, ist stolz auf ihre Arbeit und erhält dafür 125 Euro im Monat. Ich bin froh, dass sie so stark geistig behindert ist, dass sie nicht begreift, dass sie ihren Lebensunterhalt davon nicht decken kann. Wir als Eltern sind stolz auf unsere Tochter, die so fleissig und zuverlässig ihrer Arbeit nachgeht. Vielleicht bringt der Text den einen oder anderen zum Nachdenken.....
Fastrentneram 07.12.2017 | 13:36
otto normalverbraucher schrieb

zu den postings in diesem thread möchte ich nun doch einige Anmerkungen machen:

1. Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht.

2. Niemand arbeitet ohne Grund, nur auf eigenen Wunsch, in einer WfbM statt auf dem ersten Arbeitsmarkt.Vor Arbeitsaufnahme ist ein umfangreiches Verfahren erforderlich, neben dem ein Rentenantrag ein Spaziergang ist. Unter anderem ist der Nachweis erforderlich, dass ein Minimum an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbracht werden kann. Ist das nicht möglich, wird in die Tagesförderstätte verwiesen, in der keinerlei Rentenansprüche erworben werden können. Das Recht auf Arbeit in der WfbM wird alle zwei Jahre mit einem riesigen bürokratischen Aufwand überprüft - übrigens auch dann, wenn sich an der Behinderung nichts geändert hat.

3. Die Tätigkeit in einer WfbM ist ARBEIT, bei der die Menschen mit Behinderung in der Regel ihr möglichstes als Leistung erbringen.

4. Die "Entlohnung" für diese Arbeit im Rahmen einer 38.5 Std-Woche bewegt sich zwischen 70 und 250 Euro. Niemand kann davon leben; alle müssen ergänzende Sozialleistungen beantragen. Sozialarbeiter geraten regelmäßig in Erklärungsnot einem Vollzeitberufstätigen zu erklären,warum trotz regelmäßiger Arbeit das Geld zum Leben nicht reicht. Vielfach wird darauf hingewiesen, dass mit Beginn der Rente sich alles ändert, der Mensch mit Behinderung nicht mehr Sozialleistungen beziehen muss, die Einzahlung in die Rentenkasse auf dem Durchschnittslohn basiert. So entsteht dann die Enttäuschung des Verfassers dieses Threads.

5. Ich wünsche keinem Menschen, auch nicht den völlig respektlosen Postern in diesem Thread, je in die Lage zu kommen, dass die eigene Arbeitsleistung so wenig anerkannt wird, dass der Lohn dafür niemals zum Leben auf Sozialhilfeniveau reicht.

Schlussbemerkung: Meine mehrfach behinderte Tochter faltet in der Wäscherei einer Behindertenwerkstatt Wäsche in der Wäscherei. Sie gibt ihr Bestes, ist stolz auf ihre Arbeit und erhält dafür 125 Euro im Monat. Ich bin froh, dass sie so stark geistig behindert ist, dass sie nicht begreift, dass sie ihren Lebensunterhalt davon nicht decken kann. Wir als Eltern sind stolz auf unsere Tochter, die so fleissig und zuverlässig ihrer Arbeit nachgeht.

Vielleicht bringt der Text den einen oder anderen zum Nachdenken.....

Ich verstehe Ihren Einwand aber hier verstehen viele Fragesteller nicht, dass die DRV an die Gesetzgebung gebunden ist und diese wird von der Politik vorgegeben. Daher ist dieses Forum nicht der richtige Ort, die Gesetze und deren Sinn oder Unsinn zu diskutieren. Die gezahlten Löhne und die damit verbundenen geringen Beitragszahlungen sowie die darauf beruhende Rentenleistung hat letztendlich nicht die Rentenversicherung zu verantworten.
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