Grundsätzlich müssen folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die allgemeine Wartezeit (fünf Jahre) muss erfüllt sein
- In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung)