Hallo Frau Hübler,
wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Antrag an die Pflegekasse. Von dort wird der Sachverhalt geklärt, z.B. ob und ab wann Versicherungspflicht vorliegt/vorlag.
Sollte danach noch keine Einigung erfolgt sein, wird die Pflegekasse den Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterleiten, damit von dort ein Bescheid erteilt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung