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Experten-Antwort

Erwerbsrente

von Medusa17.03.2025 | 08:41
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo habe vor drei Jahren meine volle Erwerbsrente und mache seit Jan 2025 ein Minijob damit ich mehr Geld habe und nicht wieder zum Jobcenter muss.arbeilte 4 mal 2 Std eigentlich nur 90 min. Ist wirklich keine Schwere arbeit.habs mir Lange überleget und die Chefin ist sehr entgegen kommend.Nun kam ein Brief von der Rentenkasse ich muss zur Überprüfung. Ich muss noch dazu sagen das ich kein Ärtzte Gänger bin . Habe 4 Jahre Therapie und bin dran eine weiter zu machen das brauch ich. Habe Prosatraumatische belastungsstörung Angst Störung Fibro.....reuhma beschwerten. Ich hab so Angst dahin zu gehen,da ich mich immer offenbaren muss heule und will das nicht Mehr.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Medusa,

 

es ist verständlich, dass diese Situation bei Ihnen Aufregung verursacht. Dies ist aber nicht nötig. Die Rentenversicherung prüft bei Ihnen, ob weiterhin die medizinischen Voraussetzungen für den Bezug Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente vorliegen. Dies ist ein ganz normaler, routinemäßiger Vorgang, den die Rentenversicherung auch bei anderen Rentenbeziehern in einer vergleichbaren Situation durchführen muss. Dabei ist es zunächst einmal auch unerheblich, ob Sie einen Minijob ausüben oder nicht. Nach dem von Ihnen hier geschilderten Umfang der Ausübung dieser Tätigkeit dürfte der Minijob an sich Ihren Rentenanspruch auch nicht gefährden.

 

Es ist wichtig, dass Sie zu der anstehenden Untersuchung alle relevanten, medizinischen Unterlagen mitnehmen und offen und ehrlich über Ihre Beschwerden sprechen. Es ist okay, emotional zu sein, das Gutachten dient dazu, Ihre gesundheitliche Situation zu bewerten.

 

Sie können sich in dieser Situation auch Unterstützung durch einen Sozialverband-wie SoVD oder VdK-holen oder auch ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

welche Frage haben Sie?am 17.03.2025 | 09:06
Leider ist mir nicht klar, welche Antwort sie sich von dem Forum erhoffen. Überprüfungen können jederzeit stattfinden. Und viele der Menschen, die aufgrund psychischer Diagnosen eine Erwerbsminderungsrente erhalten, erleben das als Belastung. Das ist aber leider kein Grund, dass diese Menschen aus der Überprüfung grundsätzlich herausgenommen werden. Die Aufnahme des Minijobs muss auch kein Auslöser gewesen sein für die Überprüfung. Das wird Ihnen aber hier im anonymen Forum keiner sagen können.
RWam 17.03.2025 | 09:32
Das ist vermutlich für die Verlängerung Ihrer EM-Rente gedacht, nach 3 Jahren wird die überprüft und verlängert oder nicht. Oder haben Sie schon eine unbefristete EM-Rente?
Maxam 17.03.2025 | 09:38
Steht doch aber so im Rentenbescheid :"wir sind verpflichtet, von Zeit zu Zeit oder bei einer Arbeitsaufnahme die weitere Rentenberechtigung zu überprüfen".
Realistam 17.03.2025 | 11:11
Hallo , leider werden wir nicht so ganz schlau aus ihren wenigen Daten und was genau Ihre Fragestellung ist. Haben sie eine unbefristete Erwerbsminderungsrente oder eine zeitlich befristete , wie es meist die Regel ist . Ist diese befristete Rente eventuell nun ausgelaufen und sie müssten einen Verlängerungsantrag stellen ? Wenn befristet , wann läuft diese ab usw. ? Wenn Sie Antworten erwünschen brauchte es mehrere Details von Ihnen.
Zwischen den Zeilenam 17.03.2025 | 11:53
Es liest sich danach, als würde eine Überprüfung anstehen. Diese kann routinemässig erfolgen , unabhängig von ihrem Minijob, der bei einer vollen EM-Rente absolut im Rahmen des Zulässigen ist. Wichtig zu wissen ist, ob Sie eine sogenannte Arbeitsmarktrente bekommen, also eigentlich nur teilweise erwerbsgemindert sind , aber wegen einem fehlenden Teilzeitarbeitsplatz eine volle Rente bekommen. Diese Rentenform ist immer befristet und wird somit regelmässig überprüft. Sie haben die Aufnahme des Minijob damit begründet, nicht wieder zum JC zu müssen. Bei einer vollen EM-Rente aus gesundheitlichen Gründen haben Sie mit dem JC nix mehr zu tun, da ist bei weiterer Bedürftigkeit das Sozialamt zuständig im Rahmen der Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit. Auch wenn Sie kein großer Ärztegänger sind , sprechen Sie mit ihrem Hausarzt oder ihren Therapeuten bzw. geben Sie diese behandelnden Stellen bei der Rentenversicherung an, damit die DRV sich bei Bedarf dort erkundigen kann .
Nachprüfungam 17.03.2025 | 12:41
Tja, eine Arbeitsaufnahme ist öfters eine Grund für die DRV, eine EM-Rente zu überprüfen, auch wenn man sich im zeitlich erlaubten Rahmen bewegt. Darüber sollte man sich VORHER Gedanken machen, ob man dieses "Risiko" eingehen will, wenn man weiterhin gesundheitlich sehr angeschlagen ist. Außerdem sollte man natürlich auch nach der Bewilligung einer EM-Rente weiterhin regelmäßig seine Arzttermine wahrnehmen, damit man bei einer möglichen Nachprüfung aktuelle Befundberichte vorweisen kann. Wenn man, überspitzt formuliert, 3 Jahre lang keine Arztpraxis mehr von innen gesehen hat, kann es bei einer Nachprüfung durchaus schwierig werden (muss aber nicht). Da ist jeder Fall individuell.
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