Den ausführlichen Antworten von "helmhausen" ist nichts hinzuzufügen.
Ja das sehen Sie schon richitg. By the way : Erwerbsunfähigkeit heisst das nicht mehr. Erwerbsminderung ist korrekt.
Wenn Sie eine volle EM-Rente erhalten dürfen Sie nur bis 450 € pro Monat ( neu ab 1.1.13- vorher nur 400€ ) zusätzlich dazu verdienen. 2 x pro Jahr dürften Sie diese Grenze um das Doppelte überschreiten ( z.b. Urlaubsgeld /Weihnachtsgeld etc. ) . Verdienen Sie mehr als 450€ weird die Rente eben gekürzt.
Zusätzlich wurden Sie bei der vollen Rente als unter 3 Std. täglich erwerbsfähig eingestuft. Arbeiten Sie länger als 3 Std. steht ihnen im Prinzip die (volle ) Rente gar nicht mehr zu. Dann erfolgt eben wie ich schrieb automatisch meistens von der RV eine erneute Überprüfung ihrer Leistungsfähigkeit - auch vor Ablauf der Befristung - was dann dazu führen kann das Sie nur noch eine teilweise ( halbe ) Rente oder gar keine mehr bekommen. Insofern begeben Sie sich bei einer Vollzeittätigkeit auf ganz dünnes Eis was zumindest die volle Rente anbelangt. Aber wenn Sie den Job ausführen benötigen Sie ja dann auch keine Rente mehr. Verlängert über den 31.12.13 wird die dann darum nicht und event. sogar vorher - falls die RV eine frühere Prüfung für nötig hält und je nach dessen Ergebnis - dann sofort entzogen. Das sollten Sie wissen.
Ja das sehen Sie schon richitg. By the way : Erwerbsunfähigkeit heisst das nicht mehr. Erwerbsminderung ist korrekt.
Wenn Sie eine volle EM-Rente erhalten dürfen Sie nur bis 450 € pro Monat ( neu ab 1.1.13- vorher nur 400€ ) zusätzlich dazu verdienen. 2 x pro Jahr dürften Sie diese Grenze um das Doppelte überschreiten ( z.b. Urlaubsgeld /Weihnachtsgeld etc. ) . Verdienen Sie mehr als 450€ weird die Rente eben gekürzt.
Zusätzlich wurden Sie bei der vollen Rente als unter 3 Std. täglich erwerbsfähig eingestuft. Arbeiten Sie länger als 3 Std. steht ihnen im Prinzip die (volle ) Rente gar nicht mehr zu. Dann erfolgt eben wie ich schrieb automatisch meistens von der RV eine erneute Überprüfung ihrer Leistungsfähigkeit - auch vor Ablauf der Befristung - was dann dazu führen kann das Sie nur noch eine teilweise ( halbe ) Rente oder gar keine mehr bekommen. Insofern begeben Sie sich bei einer Vollzeittätigkeit auf ganz dünnes Eis was zumindest die volle Rente anbelangt. Aber wenn Sie den Job ausführen benötigen Sie ja dann auch keine Rente mehr. Verlängert über den 31.12.13 wird die dann darum nicht und event. sogar vorher - falls die RV eine frühere Prüfung für nötig hält und je nach dessen Ergebnis - dann sofort entzogen. Das sollten Sie wissen.
Ja das sehen Sie schon richitg. By the way : Erwerbsunfähigkeit heisst das nicht mehr. Erwerbsminderung ist korrekt.
Wenn Sie eine volle EM-Rente erhalten dürfen Sie nur bis 450 € pro Monat ( neu ab 1.1.13- vorher nur 400€ ) zusätzlich dazu verdienen. 2 x pro Jahr dürften Sie diese Grenze um das Doppelte überschreiten ( z.b. Urlaubsgeld /Weihnachtsgeld etc. ) . Verdienen Sie mehr als 450€ weird die Rente eben gekürzt.
Zusätzlich wurden Sie bei der vollen Rente als unter 3 Std. täglich erwerbsfähig eingestuft. Arbeiten Sie länger als 3 Std. steht ihnen im Prinzip die (volle ) Rente gar nicht mehr zu. Dann erfolgt eben wie ich schrieb automatisch meistens von der RV eine erneute Überprüfung ihrer Leistungsfähigkeit - auch vor Ablauf der Befristung - was dann dazu führen kann das Sie nur noch eine teilweise ( halbe ) Rente oder gar keine mehr bekommen. Insofern begeben Sie sich bei einer Vollzeittätigkeit auf ganz dünnes Eis was zumindest die volle Rente anbelangt. Aber wenn Sie den Job ausführen benötigen Sie ja dann auch keine Rente mehr. Verlängert über den 31.12.13 wird die dann darum nicht und event. sogar vorher - falls die RV eine frühere Prüfung für nötig hält und je nach dessen Ergebnis - dann sofort entzogen. Das sollten Sie wissen.
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