Verdienst bis zu 400,- EUR ist zunächst unschädlich. Sie müssen aber jede Tätigkeit gegen Arbeitslohn Ihrem RV-Träger mitteilen. Dieser wird dann (irgendwann) eine neue medizinische Überprüfung durchführen.
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Verdienst bis zu 400,- EUR ist zunächst unschädlich. Sie müssen aber jede Tätigkeit gegen Arbeitslohn Ihrem RV-Träger mitteilen. Dieser wird dann (irgendwann) eine neue medizinische Überprüfung durchführen.
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