Hallo Simone73,
leider lässt sich zu der zu erwartenden Verfahrensdauer keine Angabe machen. Diese ist je nach Lagerung des jeweiligen Einzelfalls unterschiedlich und u. a. auch davon abhängig, ob ggf. noch weitere Unterlagen angefordert werden müssen. Hierauf hat u. U. auch der Rentenversicherungsträger nur begrenzten Einfluss.
Um etwas mehr Klarheit über den aktuellen Sachstand Ihres Widerspruchs zu bekommen, kann ich Ihnen daher nur empfehlen, sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und dort nach dem aktuellen Verfahrensstand zu fragen.
Und warum werden dann viele JobCenter-Kunden trotz AU-Bescheinigung einbestellt, sofern sie keine "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" ihres Arztes vorlegen können?
Diese Praxis wurde übrigens bereits vom BSG abgesegnet.
MfG
Hallo Schorsch, Sie sind wieder auf meinen Doppelgänger reingefallen. Ich schreibe nämlich nicht so unüberlegte Dinge, wie mein Doppelgänger (smile)gemeint ist: AU, damit das JC seine Ruhe hat. Die legen nämlich keinen Wert auf schwierige Vermittlungen. Vermasselt nämlich die Statistik für die Stellenvermittlung.Und warum werden dann viele JobCenter-Kunden trotz AU-Bescheinigung einbestellt, sofern sie keine "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" ihres Arztes vorlegen können? Diese Praxis wurde übrigens bereits vom BSG abgesegnet. MfG
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