Die med. Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung liegen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr sechs Std tgl auf dem allgem. Arbeitsmarkt arbeiten können. Dies wird vom medizinischen Dienst beurteilt. Neben den med. Voraussetzungen sind auch noch versicherungsrechtl. Voraussetzungen erforderlich - Wartezeit von 60 Monaten, d. h. in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein.
Fordern Sie sich doch bitte schriftlich eine Auskunft hierüber von Ihrem zuständigen RV-Träger an.