Hallo Ingrid,
bei der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt nunmehr eine monatliche Hinzuverdienstgrenze rückwirkend ab Januar 2008 von 400 Euro monatlich.
Nicht zum anrechenbaren Arbeitsentgelt gehört eine Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit, wenn sie nur den mit dem Ehrenamt verbundenen Zeit-und Mehraufwand ersetzt und sozialversicherungsrechtlich nicht relevant ist.