Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

erwerbsunfähigkeit

von sue24.02.2009 | 17:37
1218 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Meine Frage: Wann bezahlt eigentlich die Rentenversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder Teilerwerbsunfähigkeitsrente? Spielt es um diese Renten zu erhalten ein Rolle ob die Krankheit: in der Arbeit durch z.B. Unfall oder durch die Arbeit verursacht wurde oder ob mir etwas in der Freizeit z.B. Skiunfall oder Autounfall passiert ist oder ob mir was in Urlaub oder Ausland passiert ist. Oder ist es egal durch welches ereignis ich erwerbunfähig wurde? lg

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie die bisherigen User zutreeffend ausgeführt haben, sind die Gründe für den Eintritt der Erwerbsminderung unerheblich. Eine Ausnahme besteht nur darin, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung absichtlich herbeigeführt wurde. In diesem Falle bestünde kein Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Mit Vollendung der Regelaltersgrenze steht eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr zu. Vom Rentenversicherungssträger wird der Versicherte ca. 3 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze angeschrieben und auf die Änderung hingewiesen. Sollten während der Zeit des Rentenbezuges Rechtsänderungen eingetreten sein, werden hierfür erforderliche Ermittlungen mit dem Anschreiben durchgeführt. Um die Bescheidserteilung nicht zu verzögern, wäre es sinnvoll, die Anfrage zu beantworten.

6 Antworten

Aniam 24.02.2009 | 21:04
Hallo, die Ursache für die Erwerbsminderung spielt für einen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Rolle. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es, wenn medizinisch festgestellt wird, dass Sie nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Bei einem täglichen Leistungsvermögen von drei bis sechs Stunden gibt es eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Wer noch sechs Stunden täglich arbeiten kann, ist erwerbsfähig und erhält keine Rente. Gruß!
no nameam 25.02.2009 | 06:29
Der RV ist es egal, wo und unter welchen Umständen Sie einen Unfall hatten oder warum eine Krankheit ausgebrochen ist. Maßgeblich ist nur das Restleistungsvermögen (für eine volle EM: unter 3 Std. täglich; teilw. EM: unter 6, aber über 3 Std. täglich).
Heikeam 25.02.2009 | 09:20
Was muß man tun, wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung endet, weil der Berechtigte das 65. Lebensjahr vollendet hat und somit seine "normale Altersrente" bezieht? Geschieht dies automatisch oder müssen hier neue Anträge gestellt werden?
hackyam 25.02.2009 | 19:39
Hallo "sue" und guten Abend an alle Forum-Experten, ergänzende Gedankengänge: Unfall oder berufsbedingt zur EMR - für den eintretenden Fall "teilweise EMR" .../... möchte ich für sue und andere Betroffene anschließend eine ergänzende Frage an die Experten stellen - die ich für wichtig halte, falls "sue" einen Rentenbescheid erhält "teilweise EMR-wegen Berufsunfähigkeit" - auch wenn es hier um die Frage der "Gründe für den Eintritt" der Erwerbminderungsrente geht. Wird eine "teilweise EMR - wegen Berufsunfähigkeit" erteilt, antwortet die DRV: ... Restleistungsvermögen bis 6h, werden sie noch für fähig erachtet mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben. Bei Anfrage an DRV was das bedeutet mind. 6h täglich - Antwort: auch 6h-8h für alle anderen Tätigkeiten die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zutreffen oder zu finden sind. Meine Gedanken dazu: Verschlossenheit des Arbeitsmarktes und Arbeitsmarktrente)! Anstoss dazu war der Hinweis von "no name" (3h-6h)? bei twEMR. Frage an die Experten - was heißt mindest. 6h ! (3h-6h oder 6h-8h)! Warum - weil Teilzeit oder Vollzeit möglich wäre für die Klärung Arbeitsmarktrente. Mit fr. Gr. hacky
Rosannaam 26.02.2009 | 00:14
Ganz einfach: MINDESTENS 6 Stunden bedeutet mindestens 6 Stunden. Nein, im Ernst: Natürlich bedeuten mind. 6 Stunden: 6 - 8 Stunden (früher war der Begriff "vollschichtig" 8 Stunden). Bei unter 3 Stunden > volle EM-Rente bei 3 - unter 6 Stunden > teilweise EM-Rente AUF DAUER (nicht unbedingt wegen Berufsunfähigkeit), UND falls keine Beschäftigung ausgeübt wird oder nur eine Teilzeitbeschäftigung unter tgl. 3 Stunden, gibt es die sogenannte Arbeitsmarktrente. Dies ist eine VOLLE EM-Rente AUF ZEIT (üblicherweise auf 3 Jahre). Leistungsvermögen ÜBER 6 Stunden > KEINE EM-Rente! Alles klaro? MfG Rosanna.
hackyam 26.02.2009 | 13:26
Hallo Rosanna, Danke für die Aufklärung! Alles klaro MfG hacky
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026