Wie die bisherigen User zutreeffend ausgeführt haben, sind die Gründe für den Eintritt der Erwerbsminderung unerheblich. Eine Ausnahme besteht nur darin, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung absichtlich herbeigeführt wurde. In diesem Falle bestünde kein Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.