Durch einen 400,- EURO-Job, der lediglich pauschal verbeitragt wird, hat man/frau keinen Anspruch auf eine EM-RT. Die BG zahlt nur bei Arbeitsunfällen und auch nur dann, wenn der 400,- EURO-Job-Arbeitgeber seinen Obulus an die BG gezahlt hat. Schüler sind über die jeweilige Gemeindeunfallversicherung versichert.