Hallo Andreas,
Forumsteilnehmer W*lfgang hat Ihnen bereits die richtige Antwort gegeben. Die Umwandlung in die Regelaltersrente müssen Sie nicht von sich aus beantragen. Die Rente wird mindestens in der gleichen Höhe weiter gezahlt werden, wie die bisherige EM-Rente. Eine höhere Rente kann sich nur ergeben, wenn Sie trotz Erwerbsminderung weiter gearbeitet haben und die dabei gezahlten Beiträge höhere Entgeltpunkte ergeben, als Ihnen bisher schon als "Zurechnungszeit" angerechnet wurde.