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Erwerbsunfähigkeit und Zuverdienst

von Lena25.01.2008 | 11:34
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo;o) Ich beziehe eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und eine private Rente wegen Berufsunfähigkeit. Nun möchte ich eventuell eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen. Was sind die Hinzuverdienstgrenzen, die ich zu beachten habe? Weiterhin habe ich auf dieser Seite gelesen, ich müsste als Rentner eine Steuererklärung abgeben. Gilt dies auch für EU-Rentner?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Einkommen aus der privaten Rente wegen Berufsunfähigkeit ist rentenunschädlich. Wenn Sie eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen und ab 01.01.2008 weniger als 355 € brutto verdienen, hat dies ebenfalls keine Auswirkung auf Ihre Erwerbsunfähigkeitsrente.

Anmerkung:

Derzeit läuft ein Gesetzgebungsverfahren. Danach ist geplant, die rentenunschädliche Grenze auf 400 € anzuheben.

Wird die Hinzuverdienstgrenze für die volle Erwerbsunfähigkeitsrente (Rentenbeginn vor 01.01.2001) überschritten, kann diese nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch in Höhe einer Rente wegen Berufsunfähigkeit unter Beachtung weiterer Hinzuverdienstgrenzen geleistet werden.

Für eine volle Berufsunfähigkeitsrente beträgt die Mindesthinzuverdienstgrenze (jeweils ab 01.01.2008) 708,23 €, für eine 2/3 Rente 944,30 € und für eine 1/3 Rente 1.167,95 €.

Das sind die Mindesthinzuverdienstgrenzen. Gesetzlich ist für jeden Rentenbezieher eine individuelle Hinzuverdienstgrenze vorgesehen. Diese erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

Grundsätzlich unterliegen auch die Erwerbsunfähigkeitsrenten der Besteuerung. Ob tatsächlich auch Steuern zu entrichten sind, hängt von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Rentners ab. Konkrete Auskünfte kann hier nur das Finanzamt geben.

6 Antworten

Lenaam 25.01.2008 | 11:41
P.S. Gilt die private Rente auch als Zuverdienst und muss bei der Hinzuverdienstgrenze berücksichtigt werden?
dirkam 25.01.2008 | 11:57
Die Hinzuverdienstgrenzen entnehmen Sie Ihrem Rentenbescheid. Bei einer vollen EU-Rente gilt zunächst die Grenze von 350 € (zwei mal im Jahr dürfen Sie 700 € erhalten). Den Rest müssen Sie schon im Rentenbescheid nachlesen. Die private BU-Rente interessiert hier nicht, zumindest bis zur nächsten Bundestagswahl. Bitte übertreiben Sie es nicht mit Ihrem Hinzuverdienst, da es im schlimmsten Fall zum Wegfall des Anspruch führen kann. Inwieweit Konsequenzen durch die Aufnahme einer Beschäftigung bei Ihrer privaten Rente zu erwarten sind vermag Ihnen im Forum mangels hellseherischer Fähigkeiten niemand zu beantworten. Ein Blick in der Vertrag dürfte jedoch erhellend wirken.
Lenaam 25.01.2008 | 12:55
Ich danke vielmals:o) in den Unterlagen hab ich schon nach gesehen. Ich hab leider nicht ganz nachvollziehen können. Für mich käme auf Grund der Schmerzen nur eine Beschäftigung von höchstens zwei Stunden am Tag in Frage. Muss ich noch etwas in Bezug auf die Stunden pro Tag oder pro Woche beachten?
bekissam 25.01.2008 | 12:59
Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 2008 mtl. 355 EUR. 350 EUR war voriges Jahr. Private Renten sind kein Hinzuverdienst bei der EM-Rente. Lesen Sie auch Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Über diesen Sachverhalt (Entgeltgrenze 400 EUR) wird heute im Bundestag entschieden. Die Beschäftigungsdauer (Stunden) ist bei Minijobs nicht von Bedeutung für die Rente.
bekissam 26.01.2008 | 00:07
Die Drucksache 16/7460 (siehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/074/1607460.pdf) enthält im Artikel 5 (Seite 9-ff ) die Änderung des Hinzuverdienstes. Die Änderung soll rückwirkend zum 01.01.2008 erfolgen (siehe Artikel 7 der Drucksache) und ist heute so vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/plenarprotokolle/16… : "... Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/7866, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 16/7460 in der Ausschussfassung anzunehmen. Die Fraktion Die Linke hat Teilung der Frage beantragt. Ich rufe daher zunächst Art. 1 des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD in der Ausschussfassung auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Art. 1 ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe Art. 2 bis Art. 7 sowie Einleitung und Überschrift des Gesetzentwurfes in der Ausschussfassung auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, um ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Art. 2 bis Art. 7 sowie Einleitung und Überschrift sind angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in allen Teilen in zweiter Beratung angenommen."
bekissam 26.01.2008 | 00:11
Natürlich war das Freitag, gestern, am 25.01.2008!
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