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Erwerbsunfähigkeitsrente

von Bernd05.12.2007 | 21:08
1258 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich erhalte zur Zeit bis März 2008 eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit und bin 60 Jahre alt.Habe 100 % Schwerbehinderung und bekomme 10,8 % von der Rente abgezogen. Frage:Wenn ich bis zum 63ten Lebensjahr arbeiten gehe, werden die Abzüge beibehalten, oder kann ich mit voller Rentenauszahlung rechnen? Ich habe 44 Jahre Beiträge bezahlt.

4 Antworten

Markusam 07.12.2007 | 13:18
Lieber Experte, was ist mit § 77 Abs. 3 SGB VI ? Falls nämlich Bernd zwischen 60 und 63 soviel verdient, dass die Rente komplett wegfällt, müssten die Abschläge entfallen, zumindest für die Monate zwischen 60 und 63, für die er wegen dem Hinzuverdienst eben keine Rente mehr bezieht. Laut seinen Angaben ARBEITET er nämlich. MfG Markus
Markusam 07.12.2007 | 13:50
Bernd schrieb: "Wenn ich bis zum 63ten Lebensjahr ARBEITEN gehe, werden die Abzüge beibehalten, oder kann ich mit voller Rentenauszahlung rechnen?" Stimmen dann meine Ausführungen zu § 77 SGB VI? MfG Markus
Berndam 07.12.2007 | 15:37
Da meine Fragestellung wohl nicht richtig verstanden worden ist, hier nochmal eine Erklärung: Ich bin 60 Jahre und beziehe eine Erwerbsunfähigkeitsrente seit Dez. 2005 auf Zeit bis März 2008 mit einer Rentenkürzung von 10,8%. Ich habe einen Schwerbehindertengrad von 100%. Wenn ich ab März 2008 bis zu meinem 63. Lebensjahr wieder voll arbeiten würde und dann wieder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen würde, wäre die 10,8%ige Rentenkürzung noch Gegenstand oder nicht ?
Markusam 07.12.2007 | 15:48
Hallo Bernd, für die Monate, für die zwischen der Vollendung des 60. Lebensjahres und der Vollendung des 63 Lebensjahres noch Rente wegen Erwerbsminderung bezogen wurde, bleibt der Abschlag von 0,3 % je Monat bestehen. Bsp.: Rentenbezug bis März 2008, Alter dann z.B. 62; keine Rente zwischen 62 und 63 => bisher zwischen 60 und 63 24 Monate Rentenbezug => 24 * 0,3 % = 7,2 % Abschlag bleiben auch in einer späteren Rente nach 63. Geburtstag bestehen. MfG Markus
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