Versicherungsrechtliche Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung ist , dass in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen.
Der 5-Jahreszeitraum wird durch Anrechnungszeiten verlängert.
Eine Lücke bei der Alo-Meldung ist hierfür dann unschädlich, wenn diese nicht länger als 6 Kalendermonate andauert.