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erwerbsunfähigkeitsrente

von huberta23.09.2008 | 14:39
1387 Ansichten
3 Antworten
guten tag, ich bin seit feb. 2005 arbeitslos. habe seit märz 2005 bis einschl. feb. 2006 arbeitlosengeld v. arbeitsamt bekommen. anschließend war ich abrbeitslos gemelet ohne leistungen aber mit meldung an dem rententräger bis 2.mai 2006. dann habe ich mich für 2 wochen in mai vom arbeitsamt abgemeldet. Aber im gleichen monat also im mai wieder angemeldet. ich wollte unbeding die erwerbsunfähigkeit wenn sie mal eintreten sollte aufrecht erhalten. bis heute bin noch beim arbeitsamt gemeldet ohne leistungen aber mit meldung an die rentenversicherung. nun meine frage: ist mein schutz für die erwerbsunfähigkeitsrente trotz der abmeldung und wiederanmeldung in gleichen monat aufrecht erhalten geblieben oder durch die unterbrechung nach zwei jahren also mai 2009 weg. habe vor der der arbeitslosikeit im feb. 2005 8 jahre durchgehend gearbeitet. wie wäre es wenn ich heute schwer krank würde wohin müsste ich mich melden ....wer würde mir was bezahlen ...da ich ja familienversichert bin bei der krankenkasse und auch kein krankengeld erhalten würde und das arbeitsamt ja auch keine leistungen zahlen würde da ich ja keine ansprüche mehr habe. müsste ich mich da direkt an den rententräger wenden ? Achja wieviele jahre braucht man für eine teilerwersbunfähigkeit oder vollerwerbunfähigkeit. dankeschön Dankeschön!

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.09.2008 | 07:30

Siehe Beitrag von "Rosanna".

2 Antworten

Falle***am 23.09.2008 | 14:50
Hört sich an wie eine Klausur für Sozialversicherungsfachangestellte im 2. Lehrjahr!
Rosannaam 23.09.2008 | 14:56
1. Die Wartezeit für eine Erwerbsminderungsrente beträgt 5 Jahre (60 Monate), die Sie offensichtlich erfüllt haben. 2. Trotz der 2.wöchigen Unterbrechung der Alo-Meldung im Mai 2006 bleibt die Anwartschaft für eine EM-Rente erhalten. 3. Wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, können Sie bei Ihrer zuständigen DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Ob Ihnen dann eine Rente zusteht und gewährt wird, entscheidet der RV-Träger. MfG Rosanna.
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