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Erwerbsunfähigkeitsrente

von Sorge30.10.2008 | 10:05
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit 1992 bin ich nicht mehr berufstätig, zuerst wegen der Erziehung meines Kindes, dann wegen Arbeitslosigkeit, dann wegen schwerer Erkrankung. Z.Z. bin ich 100 % schwerbehindert. Ich beziehe seit 2000 eine unbefristete Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aufgrund dialysepflichtiger Niereninsuffizienz. Nachdem ich im vergangenen Jahr nierentransplantiert wurde, besteht die Möglichkeit, dass mir meine Rente entzogen wird, sofern mein Gesundheitszustand sich soweit verbessert hat. Wegen meines Alters, meiner bereits 16 Jahre dauernden Nichtbeschäftigung, meiner Erkrankung und Behinderung erwarte ich nicht, einen Arbeitsplatz zu finden und werde somit auch keine Beiträge zur Rentenversicherung leisten können. Jetzt mache ich mir Sorgen, wie im Falle einer erneuten Dialysepflicht meine Lage wäre. Hätte ich Anspruch auf das Aufleben meiner Rente? Schließlich ist meine Erkrankung ja nicht geheilt, sie besteht ja ununterbrochen weiter. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sollte sich Ihre Erwerbsminderung tatsächlich gebessert haben, sind Sie

verplichtet dies Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.

Ob die Rente dann entzogen wird, kann hier nicht beurteilt werden.

Diese Entscheidung trifft der zuständige Sozialmedizinische Dienst.

Bei einer Entziehung sollten Sie sich umgehend bei Ihrer zuständigen

Argentur für Arbeit melden.

Wegen der Aufrechterhaltung Ihres Versicherungsschutzes für eine spätere

Rente, empfehlen wir Ihnen dann bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres

Rentenversicherungsträgers vorsprachig zu werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Beim Gericht kann beantragt werden, dass die aufschiebende Wirkung auch für die Klage gilt. Die Entscheidung über den Antrag obliegt dem Gericht

15 Antworten

Rosannaam 30.10.2008 | 10:30
Hallo Sorge, ich verstehe Ihre Bedenken eigentlich nicht so ganz! Sie beziehen doch seit 2000 eine EU-Rente auf DAUER. Wurden Sie seitdem schon einmal kontrolliert, d.h. ärztlich untersucht? Was kam dabei heraus? Was meinen Sie mit "Hätte ich Anspruch auf das Aufleben meiner Rente?" Wenn eine Rente entzogen wird und sie nicht anschließend - z.B. im Widerspruchsverfahren - weitergewährt wird, kann nur zu einem späteren Zeitpunkt ein NEUER Rentenanspruch entstehen, und zwar dann, wenn später wieder eine neue Erwerbsminderung eintritt. Also ich vermute anhand Ihrer gemachten Angaben, dass Sie sich völlig zu Unrecht Sorgen machen. Wie alt sind Sie denn? Evtl. besteht ja auch ein Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dazu müßten Sie allerdings mind. 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben. Sofern Sie einen Anspruch auf diese Altersrente haben, bräuchten Sie sich wegen eines evtl. Entzugs der Rente überhaupt keine Sorgen zu machen. Evtl. können Sie noch genauere Angaben machen ... hier wird Ihnen dann vielleicht geholfen. MfG Rosanna.
Corlettoam 30.10.2008 | 10:42
Die EM-Rente beruht wohl augenscheinlich und nach den gemachten Angaben, nur und ausschließlich auf die Niereninsuffizienz. Nach der bereits im letzten Jahr vorgenommenen Nierentransplantation und anschließender - zeitlich befristeter -Heilungsbewährung und einer anzunehmenden erheblichen Besserung ( wenn nicht gar vollständiger Behebung der Nierenerkrankung surch die neuen Nieren ) würde die EM-Rente ja wegfallen. Grundsätzlich - ohne den Einzelfall und die med. Daten näher zu kennen - wird regelmässig nach einer Nierentransplantation und einer komplikationslosen Annahme der neuen Nieren durch den Körper ( Zeitraum ca. 1-2 Jahren ) , von einer völligen Gesundung ausgegangen. Ich denke, das ist der Punkt, wo die Sorgen von @sorge bezüglich der dann ja - zu Recht - wegfallenden EM-Rente beginnen. Bei einer erneuten Dialysepflicht müssen Sie natürlich einen n e u e n Antrag auf EM-Rente stellen. Ein " Aufleben " der alten - weggefallenen - EM-Rente gibt es natürlich nicht. Die Anspruchsvorrausetzungen auf EM-Rente ( und hier vor allem die medizinischen ) werden dann wieder völlig neu geprüft werden. Wobei ich in ihren Fall aufgrund der langen Zeit der bereits erhaltenen EM-Rente nicht davon ausgehen würde, das ihnen die EM-Rente einfach so entzogen wird !
Sorgeam 30.10.2008 | 13:17
Bisher war ich der Meinung, dass eine unbefristete Rente auch wieder entzogen werden kann, wenn sich der Gesundheitszustand bessert. Sollte das so sein, befürchte ich, dass ich wegen meiner o.g. Situation keine Arbeit mehr finden werde (ich bin 47 Jahre alt) und dann natürlich auch keine Beiträge in die RV zahlen kann. Würde das dann nicht bedeuten, dass ich keine neuen Ansprüche auf eine EU-Rente hätte, sofern ich wieder diapflichtig würde? Letzenendes würde das für mich heißen, ununterbrochen an derselben Krankheit gelitten zu haben ohne Aussicht auf Heilung (Transplantation ist ja nur eine andere Form der Therapie) und meine Ansprüche aus der EU-Rente verloren zu haben. Ich hoffe, dass ich mich jetzt verständlicher ausgedrückt habe. Viele Grüße Sorge
maureram 30.10.2008 | 13:31
wenn Ihnen die EU-Rente wichtiger ist als Ihre wieder- gewonnene Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, dann geben Sie die neue Niere zurück aber bei Erstattung aller Kosten an Ihre Krankenkasse! Sie sollten sich schämen!
Rosannaam 30.10.2008 | 13:30
Hallo Sorge, es ist richtig, dass auch eine EM-Rente auf Dauer bei WESENTLICHER Besserung des Gesundheitszustandes entzogen werden kann. Aber es wäre noch interessant zu wissen, ob Sie irgendwelche Anhaltspunkte dafür haben, dass Sie in nächster Zeit ärztlich begutachtet werden. Haben Sie ein diesbezügliches Schreiben der DRV erhalten? Ich meine trotzdem, dass Sie sich zuviel unnötige Gedanken machen. Ich hatte noch keinen Fall, wo nach einer Nierentransplantation die Rente entzogen wurde (will damit aber nicht sagen, dass es sowas nicht gibt). Sicher besteht die Möglichkeit, dass sich das Leistungsvermögen nach einer solchen OP und einer gewissen "Gewöhnungszeit" (vielleicht 2 - 3 Jahre?) bessert. Es muss jedoch eine WESENTLICHE Besserung eintreten. Und ob eine solche bei diesem Krankheitsbild jemals erreicht werden kann, steht wirklich in den Sternen. Ohne ersichtlichen Grund jetzt in Panik zu verfallen, ist nicht besonders gesundheitsfördernd. Halten Sie sich das bitte vor Augen und bleiben Sie gelassen. Es ist immer schwierig, über ungelegte Eier zu diskutieren. Sollten Ihre Befürchtungen in ferner Zukunft doch mal eintreten, ist´s noch Zeit genug, sich darüber Gedanken zu machen. Ich wünsche Ihnen alles Gute. MfG Rosanna.
Sorgeam 30.10.2008 | 14:45
@maurer Welches Recht nehmen Sie sich, so eine Antwort auf meine Anfrage zu geben? Woher können Sie wissen, was mir wichtig ist, meinen Gesundheitszustand und meine Arbeitsfähigkeit beurteilen? Ich mache mir lediglich Sorgen um meine finanzielle Zukunft. Probleme habe ich schon genug, so dass ich Geldprobleme sicherlich nicht noch zusätzlich brauche. Wenn sich hier jemand schämen muss... Sie sollten sich einmal unten über Umgangsformen im Forum und allgemeinen Respekt informieren. Ich wünsche Ihnen, dass Sie niemals in eine Situation wie meine kommen.
Sorgeam 30.10.2008 | 14:53
@Rosanna @Corletto Vielen Dank für Ihre Antworten. Ich hatte jetzt innerhalb eines Jahres zwei Nachprüfungen, gleich vier Monate nach der Transplantation sollte ich begutachtet werden, was aber wegen erheblicher Probleme nicht ging. Man wird dann schon mal nachdenklich...
xxxxam 30.10.2008 | 14:56
maurer dürfen sie nicht beachten, er hat keine körperlichen Probleme, seine sind weiter oben
egalam 30.10.2008 | 15:45
Hallo Sorge, da Sie ja eine EU auf Dauer haben, müsste Ihnen der RV-Träger im Rahmen der Beweislastumkehr nachweisen, dass diese wesentliche Besserung eingetreten ist. Machen Sie sich also nicht allzuviel Sorgen. Falls es dennoch mal passieren sollte, dann sofort Widerspruch einlegen, da dieser bei einer Dauerrente aufschiebende Wirkung hat und die RV dann erstmal weiterzahlen muß.
Realistam 30.10.2008 | 16:57
"........da dieser bei einer Dauerrente aufschiebende Wirkung hat und die RV dann erstmal weiterzahlen muß." Sollte der Widerspruch jedoch als unbegründet zurückgewiesen werden, muss die zuviel gezahlte Rente aber wieder erstattet werden. Dann nützt einem die "aufschiebende Wirkung" absolut gar nichts!
egalam 30.10.2008 | 17:03
Hallo Realist, immer langsam.....:-)... in ihrem Szenario gebe es ja dann die Möglichkeit der Klage. Diese hebt dann zwar nach abgewiesenem Widerspruch die aufschiebende Wirkung auf, gleichwohl besteht aber die Möglichkeit bei Gericht zu beantragen, die aufschiebende Wirkung wieder einzusetzen! So sieht es das sozialgerichtliche Verfahren vor.
egalam 30.10.2008 | 19:50
...oder hat sich das mittlerweile irgendwie geändert, also dass bei Entzug einer Dauerrente nach dem Nichtabhelfen des Widerspruchs und bei anschließender Klage die Möglichkeit besteht, bei Gericht die Wiedereinsetzung der aufschiebenden Wirkung zu beantragen??
egalam 30.10.2008 | 19:56
P.S..dass die dann "überzahlte" Rente zurückgezahlt werden muß, also wenn Widerspruch oder Klage verloren gehen, das dürfte wohl klar sein!
Sowiesoam 30.10.2008 | 20:23
und auch dann, kann man die in Raten abstottern.
Realistam 31.10.2008 | 14:13
Und, was hat man dann erreicht, außer, dass man für die nächste Jahre oder Jahrzehnte verschuldet ist? Also mir wäre DAS nicht egal!
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