Sollte sich Ihre Erwerbsminderung tatsächlich gebessert haben, sind Sie
verplichtet dies Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.
Ob die Rente dann entzogen wird, kann hier nicht beurteilt werden.
Diese Entscheidung trifft der zuständige Sozialmedizinische Dienst.
Bei einer Entziehung sollten Sie sich umgehend bei Ihrer zuständigen
Argentur für Arbeit melden.
Wegen der Aufrechterhaltung Ihres Versicherungsschutzes für eine spätere
Rente, empfehlen wir Ihnen dann bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres
Rentenversicherungsträgers vorsprachig zu werden.