Hallo Claudia Redwig,
bitte nehmen Sie unbedingt Hilfe Ihres Rententrägers in Anspruch.
Die Problematik ist folgende:
Die 36 Pflichtmonate müssen nicht in den letzten 5 Jahren vor heute, sondern in den letzten 5 Jahren VOR EINTRITT DER ERWERBSMINDERUNG vorliegen/vorgelegen haben.
Wenn Sie also schon erwerbsgemindert sind, dann müsste man mal schauen seit wann und zu diesem Zeitpunkt beurteilt sich die Frage der 36 Monate in den letzten 5 Jahren.
Das heißrt aber auch, falls Sie bereits erwerbsgemindert sind, dass sie, zB durch hinausschieben eines Rentenantrages, diese fehlen 4 Monate nicht mehr "nacharbeiten" können, da man immer wieder feststellen würde, dass Sie erwerbsgemindert seit XYZ Datum sind.
Entscheidend ist nicht die Antragstellung, sondern der Eintritt der Erwerbsminderung