Wie Sie den vorangegangenen Antworten entehmen können, kann in Ihrem Fall eine genaue Antwort nur unter Berücksichtigung von Mutmaßungen erfolgen.
Wenden Sie sich bitte tel. an den Sachbearbeiter, um den Hintergrund des neuen Bescheides zu erfahren. Da die Differenzierung bzw. die Erläuterung der Unterschiede zwischen dem "alten" und den "neuen" Recht ab 2001 recht Umfangreich ausfällt, vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.