Wenn Sie in Österreich einen Antrag auf eine Erwerbsminderungs-/Berufsunfähigkeits- oder generell "Invaliditätsrente" stellen, gilt dieser Antrag für sämtliche europäischen Mitgliedstaaten. Wenn Sie hierbei angeben, dass Sie auch deutsche Versicherungszeiten zurückgelegt haben, wird der österreichische Träger daraufhin die zuständige Verdbindungsanstalt in Deutschland über die Antagstellung informieren. Wenn Sie - wie Sie angeben - in den letzten Jahren keine Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung entrichtet haben, werden Sie zwar voraussichtlich keinen innerstaatlichen (deutschen) Rentenanspruch haben. Sofern bei Ihnen aber nach deutschem Recht eine Erwerbsminderung festgestellt werden sollte, käme unter Berücksichtigung evtl. vorhandener österreichischer Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit (falls Sie solche Zeiten zurückgelegt haben) ein sog. "zwischenstaatlicher" oder "anteiliger" Rentenanspruch aus den deutschen Versicherungszeiten in Betracht.