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Erwerbsunfähigkeitsrente

von Maria07.05.2010 | 10:09
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3 Antworten

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Ich bin vor 20 Jahren nach Österreich übersiedelt, davor hatte ca. 18 Versicherungsjahre in Deutschland. Da ich wegen einer schweren rheumatischen Erkrankung beabsichtige, einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension zu stellen, dazu meine Frage: Lt. meinem dt. Versicherungsverlauf habe ich keinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente (da ich in den letzten Jahren keine Beiträge in Deutschland gezahlt habe) und meinen deutschen Rentenanteil bekomme ich erst mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters im Jahr 2021. Wie schaut das aus: Falls ich in Österreich die Berufsunfähigkeit erhalte, bekomme ich in diesem Fall auch meinen deutschen Anteil (bzw. eine Erwerbsunfähigkeitsrente) oder muß ich trotzdem bis 2021 warten, was in diesem Fall für mich ein finanzielles Problem wäre, da ich alleinstehend bin und ich mir überlegen muß, überhaupt einen Antrag auf BU zu stellen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie in Österreich einen Antrag auf eine Erwerbsminderungs-/Berufsunfähigkeits- oder generell "Invaliditätsrente" stellen, gilt dieser Antrag für sämtliche europäischen Mitgliedstaaten. Wenn Sie hierbei angeben, dass Sie auch deutsche Versicherungszeiten zurückgelegt haben, wird der österreichische Träger daraufhin die zuständige Verdbindungsanstalt in Deutschland über die Antagstellung informieren. Wenn Sie - wie Sie angeben - in den letzten Jahren keine Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung entrichtet haben, werden Sie zwar voraussichtlich keinen innerstaatlichen (deutschen) Rentenanspruch haben. Sofern bei Ihnen aber nach deutschem Recht eine Erwerbsminderung festgestellt werden sollte, käme unter Berücksichtigung evtl. vorhandener österreichischer Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit (falls Sie solche Zeiten zurückgelegt haben) ein sog. "zwischenstaatlicher" oder "anteiliger" Rentenanspruch aus den deutschen Versicherungszeiten in Betracht.

2 Antworten

...am 07.05.2010 | 10:41
Nein, Anprüche aus der deutschen Rentenversicherung bestehen erst bei Erreichen der entsprechenden Altersgrenze.
Schwarzwälderam 07.05.2010 | 11:36
Beiträge die im EG/EWR Ausland gezahlt wurden zählen als ob sie in Deutschland gezahlt worden wären für die Prüfung der Rentenansprüche. Dem Grunde nach könnte daher sehr wohl ein deutscher Anspruch entstehen. Problematischer ist dabei der Auslandswohnsitz, da EM Renten nicht ohne Weiteres íns Ausland gezahlt werden (z.B. wegen Arbeitsmarktabhängigkeit). Wenden Sie sich an ihren zuständigen Versicherungsträger in Österreich und beantragen dort die deutsche Rente.
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