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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente

von Katharina04.04.2011 | 08:46
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe ca. 18 Versicherungsjahre in Deutschland und bin vor 20 Jahren nach Österreich übersiedelt und arbeite seitdem (bis auf 10 Monate Arbeitslosigkeit) Vollzeit. In Österreich ist das gesetzliche Pensionsantrittsalter (noch) mit 60 Jahren für Frauen. Laut Unterlagen von der DRV bekomme ich meinen deutschen Rentenanteil erst mit 66 Jahren. Da ich aber nicht meine vollen Versicherungsjahre in Österreich habe, bekomme ich logischerweise auch entsprechend weniger Pension, daher möchte ich auch keine Invaliditätspension beantragen, da diese noch geringer wäre. Ich habe eine schwere chronische Erkrankung (50% Behinderung) und verhandele derzeit mit meinem Arbeitgeber über Altersteilzeit um die Zeit bis zu meinem 60. Lebensjahr zu überbrücken. Meine Frage, gibt es irgendeine Möglichkeit, den deutschen Rentenanteil schon früher zu bekommen, ist es evtl. möglich, die Erwerbsunfähigkeitsrente zu bentragen (bei der deutschen Rentenversicherung)

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Österreich EU-Mitgliedstaat ist gilt in Ihrem Falle das Europarecht. Aufgrund dieser Rechtsprechung werden für einen Rentenanspruch in Österreich oder Deutschland die Versicherungszeiten in beiden Staaten zusammengerechnet. Um die Wartezeit (=Mindestversicherungszeit) für eine deutsche Rente zu erfüllen, werden die Beschäftigungszeiten in Österreich zu den deutschen Beschäftigungszeiten hinzugerechnet. Bei der Rentenberechnung bzw. Rentenzahlung zahlt jeder Staat nur für die Zeiten Rente, in denen Sie dort beschäftigt waren. Damit ein evtl. Rentenanspruch in Deutschland geprüft werden kann, sollten Sie sich mit der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd ( zuständige Verbindungsstelle für Österreich) in Verbindung setzen. Nachfolgend die Anschrift usw.

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

81729 München

Telefon 089 6781-0

Telefax 089 6781-2345

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Klemens wird zugestimmt. Sie könnten wahrscheinlich auch eine Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr (mit einem Rentenabschlag) bekommen. Hierfür ist ein Wartezeit von insgesamt 35 Jahren erforderlich. Weitere Aussagen können mit dem angegebenen Sachverhalt nicht getroffen werden. Zwecks einer genauen Rentenberatung sollten Sie sich unbedingt –wie bereits angegeben- mit der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd in Verbindung setzen.

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6 Antworten

-_-am 04.04.2011 | 16:37
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Katharinaam 05.04.2011 | 13:03
Danke an Experte, ich habe mich vielleicht nicht ganz richtig ausgedrückt. Ich weiß, daß alle Versicherungszeiten (aus Deutschland und Österreich) zusammengerechnet werden. Meine Versicherungszeiten sind auch alle erhoben, ich habe auch ein Schreiben von der DRV, wann ich meinen Deutschen Rentenanteil bekomme und von der Österr. Pensionsversicherung, wann ich den Öst. Anteil bekomme. Es geht mir darum, ob es eine Möglichkeit gibt, den DEUTSCHEN Anteil früher zu bekommen. In Österr. kann ich mit 60 in Deutschland erst mit knapp 66 in Rente gehen. Da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten kann, möchte ich auf jeden Fall mit 60 aufhören. (Die Firma würde mich auch nicht länger beschäftigen). Deswegen meine Frage, ob ich evtl. bei der DRV eine Erwerbsunfähigkeitsrente bentragen kann oder ob es eine andere Möglichkeit gibt, den deutschen Anteil schon früher als mit 66 zu bekommen.
B´sonam 05.04.2011 | 16:46
Hallo Katharina, so wie ich Ihre Biographie "lese" haben sie schon deutlich früher als mit 66 Jahren einen Rentenanspruch aus Deutschland. Wer mindestens einen GdB von 50 % hat und insgesamt (also bei Ihnen deutsche + österreichische Zeiten) auf 35 Jahre mit Zeiten kommt, der kann abhängig vom Geburtsjahr bereits frühestens mit 60 Jahren (mit Abschlag) Rente beziehen.
Klemensam 05.04.2011 | 17:19
"Ich habe eine schwere chronische Erkrankung (50% Behinderung) und verhandele derzeit mit meinem Arbeitgeber über Altersteilzeit um die Zeit bis zu meinem 60. Lebensjahr zu überbrücken." Ups... Wer lesen kann ist klar im Vorteil... Entschuldigung für mein Versehen.
Klemensam 05.04.2011 | 17:17
Das ein GdB von 50% vorliegt und damit die Rente für Schwerbehinderte in Anspruch genommen werden könnte, lese ich aber nun nicht aus der Biografie von @ Kathraina... Hier kann Sie es sich aber selbst ausrechnen wann und mit welchen Abschlägen diee deutsche Altersrente konkret möglich wäre : http://www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de/sid_8F2AD408… Einen Antrag auf EM-Rente können Sie natürlich jederzeit stellen !
Katharinaam 06.04.2011 | 11:44
Danke für die Infos
Deutsche Rentenversicherung
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