Da Österreich EU-Mitgliedstaat ist gilt in Ihrem Falle das Europarecht. Aufgrund dieser Rechtsprechung werden für einen Rentenanspruch in Österreich oder Deutschland die Versicherungszeiten in beiden Staaten zusammengerechnet. Um die Wartezeit (=Mindestversicherungszeit) für eine deutsche Rente zu erfüllen, werden die Beschäftigungszeiten in Österreich zu den deutschen Beschäftigungszeiten hinzugerechnet. Bei der Rentenberechnung bzw. Rentenzahlung zahlt jeder Staat nur für die Zeiten Rente, in denen Sie dort beschäftigt waren. Damit ein evtl. Rentenanspruch in Deutschland geprüft werden kann, sollten Sie sich mit der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd ( zuständige Verbindungsstelle für Österreich) in Verbindung setzen. Nachfolgend die Anschrift usw.
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
81729 München
Telefon 089 6781-0
Telefax 089 6781-2345