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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente

von Monika Wanitzek16.04.2016 | 17:07
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3 Antworten

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War in den letzten 5 Jahren 36 Monate pflichtversichert. Kann aus gesundheitlichen Gründen niicht mehr voll arbeiten, finde nirgends mehr eine Anstellung. Mein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente wurde vom Sozialgericht abgelehnt. Mir wurde nun gesagt, daß, wenn ich bei jemandem eine Beschäftigung z.B. als Haushaltshilfe o.ä. habe und mein Auftraggeber mir als Mindestbetrag 30 Euro im Monat bezahlt und ich in eine Versicherung ebenfalls 30 Euro zahle, daß dann der Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente weiterhin bestehen bleibt. Ist das so richtig? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monika Wanitzek,

bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und es sind auch seitens des Arbeitsnehmers Pflichtbeitragsanteile zu entrichten.

Pflichtbeiträge aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis sind für den Schutz der Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen.

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2 Antworten

vbcam 16.04.2016 | 17:27
Wenn Sie weiterhin Pflichtbeiträge einzahlen, ja, dann bleibt der Erwerbsminderungsschutz besteht. Das ist auch bei geringfügigen Beschäftigungen im Haushalt möglich. Hier mehr zu dem Thema (siehe auch die unteren Drop-Down-Menüs). https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushal…
Herz1952am 16.04.2016 | 18:47
Kurzerklärung für Minijobs im Haushalt: Hier zahlt der Arbeitgeber einen prozentualen Pauschalbetrag, der allerdings niedriger ist, als bei gewerblichen Arbeitgebern. Deshalb ist eine relativ hohe Zuzahlung Ihrerseits nötig. Es ist also nicht gleich die Zahlung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Allerdings behalten Sie Ihren eventuellen späteren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Details finden Sie im angegeben Link des Beitrages von "vbc". Falls noch Fragen danach offen sind, können Sie sich auch telefonisch mit der Minijobzentrale in Verbindung setzen.
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