Hallo Kathra,
dem Beitrag von „W°lfgang“ kann ich grundsätzlich zustimmen. Der Anspruch auf die zum 01.07.2017 inzwischen in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung umgewandelte Rente besteht unter den "alten Bedingungen" weiter. Allerdings besteht der Anspruch auch, wenn Sie die "neuen Bedingungen" für die Rente wegen voller Erwerbsminderung einhalten. Wenn Sie täglich drei Stunden oder länger arbeiten, wird der Rentenversicherungsträger prüfen, ob Ihr Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente weiterhin besteht. Wenden Sie sich bei einer geplanten Beschäftigungsaufnahme an Ihren Rentenversicherungsträger. Er kann auch für einen gewissen Zeitraum eine rentenunschädliche Arbeitserprobung prüfen.