Hallo ziru69,
den Ausführungen von KSC schließen wir uns an.
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Hallo ziru69,
den Ausführungen von KSC schließen wir uns an.
Den Ausführungen von „zelda“ können wir uns nur anschließen.
Hallo, @Mimi Wikipedia sollte man auch nicht alles glauben, zumindest dieser Sachverhalt ist mal gelinde ausgedrückt mehr als stark verkürzt dargestellt . Nach § 162 Absatz 2 SGB VI gilt als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt mindestens 80 % der Bezugsgröße, dass heißt 80 % des (auf den nächsten durch 420 teilbaren Betrag des ) Durchschnittsentgeltes. Das ergibt dann (auch verkürzt, lassen wir mal die Aufrundung weg) 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr. Nach den im Wikipedia- Artikel angesprochenen 20 Jahren (für eine Rente wegen Erwerbsminderung nach 20 jähriger Wartezeit nach § 43 Abs. 6 SGB VI) ergeben sich somit 16 EP. Dann dürfen Sie noch die Rentenabschläge (in diesem Fall, da wahrscheinlich vor 60. Lebensjahr in Höhe von 10,8 %) abziehen, verbleiben noch 14,2720 persönliche Entgeltpunkte. Das ergibt dann beim aktuellen Rentenwert (alte Bundesländer) von 28,14 Euro sagenhafte 401,61 Euro Rente (brutto). Spätestens nach dem Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich damit keine Reichtümer mehr anhäufen. Nun mag ich nicht zu sagen, wie hoch „80 Prozent des Rentenniveaus eines durchschnittlichen deutschen Arbeitnehmers“ ist. (Wieder eine statistische Größe, die niemand genau definiert hat – warum eigentlich „deutscher Arbeitnehmer ? - hängt die Rente jetzt bei gleicher Beitragszahlung von der Nationalität ab ???? ) Dies sollte jedoch schon etwas höher sein, als der oben errechnete Rentenbetrag für die Rente wegen Erwerbsminderung nach 20 Jahren Wartezeit. MfG zeldaGrundsicherung heißt ja: Erwerbsminderung auf Dauer, demzufolge müsste die EM rente dann unbefristet bis zur Regelaltersrente bewilligt werden (irgendwann 2045).Wird allerdings durch die Werkstattarbeit deutlich höher. Es heißt sogar bei wiki: Die Werkstattbeschäftigten werden unabhängig von den häufig geringen Entgeltzahlungen wie andere Arbeitnehmer kranken-, pflege- und rentenversichert. Nach 20 Jahren Werkstatttätigkeit hat man dadurch Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Deren Höhe beträgt gemäß § 162 SGB VI 80 Prozent des Rentenniveaus eines durchschnittlichen deutschen Arbeitnehmers.
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