Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

erwerbsunfähigkeitsrente,bestandsverbesserungsgesetz

von peter bernd27.03.2023 | 17:21
137 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

guten tag sie hatten mir schon einmal sehr gut geholfen , habe aber noch fragen ,ich bezog von 2008 bis 2012eine erwerbsunfähigkeitsrente befristet ab 2012 bis 2015 eine unbefristeteerwerbsunfähigkeitsrente da ich da 65 jahre alt wurde beziehe ich seitdem eine altersrente meine fragen habe ich anspruch auf die 7,5 prozent und bezieht es sich auf die 8 jahre wo ich die monatliche erwerbsunfähigkeitsrente bekommen habe oder gibt es eine pauschale für alle gleich egal wie lange man die erwerbsunfähigkeitsrente bekommen hat oder bekomme ich wenn ich sie bekomme die 7,5 prozent zu meiner jetzigen rente hinzu 2024 danke ihnen

10 Antworten

Interpunktionam 27.03.2023 | 17:39
....... ,,,,,,, ?????? Nehmen Sie was Sie brauchen, habe ich noch übrig, und sortieren Sie selber ein.
Geschenkam 27.03.2023 | 18:15
Ich hätte vom Alphabet noch Großbuchstaben über, auch die dürfen Sie kostenfrei nutzen. Schlimm Ihre Rechtschreibung!
Wartenam 27.03.2023 | 18:18
Siebis2024imjulidannsehensiewievielmehrsiebekommen
Istdochnochzeitam 27.03.2023 | 18:18
Abwartennächstesjahram01.07wissensieesvorherkönnensiedasgeldnichtausgeben.
Abschlägeam 27.03.2023 | 18:29
hallo peter bernd, bitte sehen sie in ihrem rentenbescheid zur altersrente nach, wie viele persönlich ep sie dort stehen haben. diese werden um 7,5 % erhöht, denn in diesen ist berücksichtigt, dass sie mal em-rente hatten. das gesetz zu dieser erhöhung, das ab 01.07.2024 in kraft tritt, finden sie z.b. hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/136725_307i/ einen schönen abend und alles gute! und ignorieren sie einfach die unsinnigen kommentare der menschen die nichts von kleinschreibung verstehen aber zu ihrer frage ansonsten nichts zu sagen haben :-)
Abschlägeam 27.03.2023 | 19:16
Ich finde es nicht peinlich, wenn ich die von einem fragesteller bevorzugte konsequente kleinschreibung toleriere und deshalb darauf eingehe, denn er ist es so gewohnt und es vereinfacht ihm das lesen und verstehen eines textes.
-am 28.03.2023 | 07:05
Hallo peter bernd, wenn Sie seit 2008 durchgehend eine Rente bezogen haben, dann werden die persönlichen Entgeltpunkt der Rente, die Sie am 30.06.2024 beziehen, um einen Zuschlag von 7,5 % erhöht und daraus dann ab 01.07.2024 der neue monatliche Rentenbetrag ermittelt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
peter .berndam 28.03.2023 | 11:09
vielen dank ,für ihre bemühungen und für ihre klaren antworten ,gleichzeitig möchte ich mich bei den menschen bedanken die meine schreibweise toloriert hatten und für denen der inhalt wichtig war. den menschen die über meine schreibweise gelästert haben wünsche ich auch alles gute für die zukunft mit freundlichen grüssen peter bernd
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026