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Erwerbsunfähigkeitsrente, Hinzuverdienst

von angi22.04.2010 | 11:04
1522 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin 56 Jahre und bekomme seit längerem eine oben genannte Rente. Seid kurzem gehe ich wieder ein paar Stunden arbeiten, Minijob. Mein Frage zählt Fahrgeld bis zum erreichen der 400 Euro dazu oder kann es darüber hinaus gezahlt werden? Die zweite Frage muß ich den Job der Rentenversicherung anzeigen? Vielen Dank im Voraus!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo angi ,

kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 96 a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch ist, u.a., eine vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlte Fahrkostenerstattung, sofern diese nach § 40 Einkommenssteuergesetz (EStG) pauschal versteuert wird oder nach § 3 EStG steuerfrei ist.

Bei laufendem Rentenbezug ist der Rentenempfänger verpflichtet, dem zuständigen Rentenversicherungsträger die Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung schriftlich anzuzeigen.

1 Antworten

Margotam 22.04.2010 | 12:07
JEDE Arbeitsaufnahme gegen Entgeld ist der Rentenversicherung unverzüglich zu melden.
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