Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst/ Minijob

von RO02.02.2023 | 16:43
2182 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich erhalte eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Darf ich einer kleineren Tätigkeit mit Entlohnung nachgehen z. B. einem Minijob? Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze? Muss ich diese Info bei der Rentenkasse angeben und wie mache ich das? Bedarf es der Zustimmung zur Tätigkeit durch die Rentenkasse? Ich bedanke mich!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RO,

bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung wurde zum 01.01.2023 die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro abgeschafft, hier ergibt sich nun eine Hinzuverdienstgrenze von rund 17.820 Euro jährlich. Die Beschäftigung darf in diesem Fall keine 3 Stunden am Tag umfassen.

Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Mindesthinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro; Ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze kann höher ausfallen. Dies wird individuell berechnet und kann aus dem Rentenbescheid entnommen werden.

Sie müssen die Rentenversicherung über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Höhe des erzielten Hinzuverdienstes schriftlich informieren, das gilt auch für diesbezügliche Änderungen.

Werden diese jeweiligen Grenzen eingehalten, bedarf es keiner weiteren Zustimmung durch den Rentenversicherungsträger.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 02.02.2023 | 17:19
Seit diesesm Jahr beträgt die Zuverdienstgrenze etwa 17800€ im Jahr, mit einem Minijob ist das kein Problem weil 12 mal 520€ klar unter der Grenze liegen. An den erlaubte Arbeitszeiten (regelmäßig unter 3 Std täglich) hat sich nichts geändert. Die Jobaufnahme müssen Sie melden, das kann formlos in einer kurzen Mitteilung sein, ab wann Sie in welchem Umfang mit welchem Verdienst arbeiten wollen. Eine Zustimmung brauchen Sie nicht, in aller Regel geht die DRV davon aus, dass bei Minijobs die Zeitgrenzen eingehalten werden. Ausnahmen bestätigen die Regel, jede EM Rente kann überprüft werden.
Melliam 02.02.2023 | 17:20
Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente haben, dürfen Sie unter 3 Stunden am Tag arbeiten und dürfen circa 17.800 € im Jahr verdienen. Sie müasen die Rentenversicherung z. B. formlos per Mail über den geplanten Arbeitsantritt die Stundenzahl und den Verdienst vor dem Arbeitsantritt informieren.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026