Hallo RO,
bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung wurde zum 01.01.2023 die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro abgeschafft, hier ergibt sich nun eine Hinzuverdienstgrenze von rund 17.820 Euro jährlich. Die Beschäftigung darf in diesem Fall keine 3 Stunden am Tag umfassen.
Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Mindesthinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro; Ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze kann höher ausfallen. Dies wird individuell berechnet und kann aus dem Rentenbescheid entnommen werden.
Sie müssen die Rentenversicherung über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Höhe des erzielten Hinzuverdienstes schriftlich informieren, das gilt auch für diesbezügliche Änderungen.
Werden diese jeweiligen Grenzen eingehalten, bedarf es keiner weiteren Zustimmung durch den Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung