Sehr geehrter Herr Ingo,
selbstverständlich zwingt die Deutsche Rentenversicherung Niemanden auf sein Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes zu verzichten. Dem Rentenempfänger steht als Wohnsitz auch das EU-Ausland offen. Sofern Sie die Verlegung des Wohnsitzes beabsichtigen sollten Sie sich vorab beraten lassen, welche Formalitäten rechtzeitig vorher zu erledigen sind. Wäre ganz gut wenn die Rentenversicherung Ihre Kontonummer im neuen Wohnsitzland rechtzeitig kennt, damit Sie dort nicht ohne Geld sind. Auch die Kenntnis der künftigen Postanschrift schützt vor irrtümlicher vorläufiger Einstellung der Rentenzahlung, weil Sie für Ihren Rentenversicherungsträger evtl. als verschollen gelten. Also bitte vorab informieren.
Mit freundlichem Gruß