Die Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen für Ihre volle Erwerbsminderungsrente erfolgt monatsweise. Sinkt also Ihr Einkommen, informieren Sie bitte Ihren Rentenversicherungsträger darüber. Dort erfolgt dann eine Überprüfung der Einkommensanrechnung und die Entscheidung über die künftige Höhe Ihrer Rente.
In dem von Ihnen geschilderten Fall sollten Sie jedoch zunächst die Entscheidung der Krankenkasse über Anspruch und Höhe des Krankengeldes abwarten.
Matze, da haben Sie sich wohl ein bißchen vergaloppiert.
Da der Fragensteller eine volle EM-Rente bewilligt hat, bekommt er diese allein aufgrund des Hinzuverdienstes nur als halbe Rente gezahlt. Daran ändert sich auch nichts, wenn Krankengeld bezogen wird, da für die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze während des Bezugs von KG als anzurechnender Hinzuverdienst das sogenannte Bemessungsentgelt genommen wird, das ist das Gehalt, aus dem das KG berechnet wurde - ergo das, was auch vorher angerechnet wurde.
Eine höhere als die halbe EM-Rente kann immer dann gezahlt werden, wenn die nächstniedrigere Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird bzw. der Verdienst unter 450 Euro liegt.
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