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Erwerbsunfähigkeitsrente Reha???

von anna07.08.2008 | 19:11
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich (weiblich, 46) bin seit 2002 erwerbsunfähig voll berentet von Seiten der BfA. Nun ist es so, dass sich an meinem Gesundheitszustand eigentlich nicht viel verändert hat. Ich habe allerdings noch zusätzlich ein Asthma bekommen, was mit Cortison behandelt wird. Aber ich denke mir, dass ich eigentlich noch zu jung bin, um dauerhaft berentet zu bleiben, es ist für mich echt ein Problem. Allerdings bin ich nach ein Paar Stunden (arbeite noch 10 Stunden die Woche) auch immer völlig schachmatt und muss meine Kräfte einteilen. Trotzdem würde ich gerne noch einmal eine Reha versuchen. Macht das Sinn und würde das überhaupt von der BfA nochmals übernommen?? Und wie wäre der Weg dazu??? Vielen Dank für eine Antwort. anna

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo anna,

Sie können natürlich einen Antrag auf Rehabilitation bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Krankenkasse stellen. Dem Beitrag von Micha ist insoweit nichts hinzuzufügen.

7 Antworten

Michaam 07.08.2008 | 19:45
Hallo Anna, wenn Sie nach 10 Stunden Arbeit wöchentlich schon schachmatt sind, dann glaube ich kaum, dass Ihnen eine Reha etwas bringt. In einer Reha kann man auch keine Wunder vollbringen. Wenn Sie dies jedoch unbedingt ausprobieren möchten, dann ist es Ihnen überlassen an die DRV einen Rehantrag zu stellen. Da Sie eine volle (und ich nehme an unbefristete) EM-Rente, bzw. EU-Rente beziehen, müssen Sie allerdings mit einer Ablehnung der Reha-Maßnahme rechnen. In diesem Fall haben Sie jedoch gute Chancen, über Ihre Krankenkasse eine solche Maßnahme genehmigt zu bekommen, wenn Sie die KV darauf aufmerksam machen, dass die DRV diese abgelehnt hat. Sollte der Rentenversicherer entgegen aller Erwartung dennoch Ihrem Reha-Antrag entsprechen, dann müssen Sie allerdings im Rahmen der Reha-Maßnahme damit rechnen, neu begutachtet zu werden. Das heißt: Wenn Sie Pech haben, ist dann Ihre Rente futsch. Und wenn Sie dann trotzdem nicht arbeiten können aufgrund Ihres Gesundheitszustandes, dann wünsche ich viel Erfolg beim Vorsprechen beim Sozialamt.
Shadowam 08.08.2008 | 07:16
Ist denn nicht für EM-Rentner sowieso die Krankenkasse für eine Reha zuständig ? Die Rentenversicherung ist doch nur für Arbeitnehmer zuständig ?
Schadeam 08.08.2008 | 07:31
wenn durch die Reha die Aussicht besteht, dass die Rente behoben werden kann, ist die RV sehr wohl zuständig. Ist doch eigentlich auch logisch: eine 3 wöchige Kur (und auch eine Umschulung) sind bei einer z.B. 45 jährigen doch viel billiger, als dieser Frau noch 20 Jahre lang Rente zu bezahlen. Wenn sich an der Rente nie was ändern wird, dann ist die Kasse zuständig.
shadowam 09.08.2008 | 09:29
Bin selbst EM-Rentner und habe letztes Jahr eine Reha von meiner KRANKENKASSE genehmigt und bezahlt bekommen. Da hatte die Rentenversicherung gar nichts mit am Hut !
shadowam 09.08.2008 | 09:31
Im Internet auf der Seite der Helios Reha-Kliniken steht einwandfrei : Wer bezahlt die Reha (Kostenträger)? Bei allen Berufstätigen der Rentenversicherungsträger, z.B. die LVA oder BfA Bei allen anderen (Rentner, Arbeitslose, "Hausfrauen", Studenten) die Krankenkasse Also nicht die Rentenversciehrung sondern die Krankenkasse. Wichtig ist natürlich , das man als Patient SELBST den Antrag stellt ( bei der KK ) und nicht durch die RV dazu " aufgefordert " wird. Bittet die Rentenversicherung einen EM-Rentner zur Reha wird dies sicher unter der Regie der RV laufen.
annaam 09.08.2008 | 20:56
An alle vielen Dank für die Antworten, die mir sehr geholfen haben. Aber warum sollte ich keine Reha versuchen, denn dauernd ziemlich angeschlagen durch die Gegend zu laufen ist auch nicht das wahre, wenn ich mehr arbeiten könnte, würde ich es liebend gern tun, wenn ich dann fit wäre. Richtig ist natürlich, dass man sich nicht zuviel davon verspricht. Vielen Dank
Rosannaam 12.08.2008 | 15:48
Hallo shadow, Ihr Beitrag "Wichtig ist natürlich , das man als Patient SELBST den Antrag stellt ( bei der KK ) und nicht durch die RV dazu " aufgefordert " wird. Bittet die Rentenversicherung einen EM-Rentner zur Reha wird dies sicher unter der Regie der RV laufen." ist ja wieder herzallerliebst! 1. wird ein Versicherter, der bereits eine volle EM-Rente bezieht, durch die DRV in der Regel mit ganz wenigen Ausnahmen nicht zur Reha-Antragstellung aufgefordert. Denn wenn bereits volle EM vorliegt, kann man auch durch eine Reha-Maßnahme die Erwerbsfähigkeit nicht mehr wiederherstellen. Es heißt: Reha vor Rente, nicht Rente und dann Reha.... 2. Die von der KK bewilligte Maßnahme ist bei einem voll erwerbsgeminderten Rentner eine KUR, und keine Reha-Maßnahme! Selbstverständlich muß der Antrag vom Patienten gestellt werden. Die RV fordert aber keinen EM-Rentner zur Reha-Antragstellung auf. 3. Nur noch ganz nebenbei: :-)) Es gibt keine "BfA oder LVA" mehr. Heißt jetzt alles DRV! Die frühere BfA = DRV Bund, die früheren LVA´en sind jetzt Regionalträger und schimpfen sich z.B. DRV Hessen, Schwaben, Nord, Bayern Süd etc. MfG Rosanna.
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