Bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können sich Einschränkungen ergeben, wenn Sie dauerhaft in das Ausland umziehen. Deshalb sollten Sie rechtzeitig vor einem Umzug ins Ausland Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufnehmen.
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Bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können sich Einschränkungen ergeben, wenn Sie dauerhaft in das Ausland umziehen. Deshalb sollten Sie rechtzeitig vor einem Umzug ins Ausland Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufnehmen.
Sie sollten sich mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, damit der Krankenversicherungsschutz abgeklärt werden kann.
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