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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente voll versteuern?

von claudi12.12.2017 | 20:11
1071 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, wir bekamen heute unseren Steuerbescheid mit. Mein mann ist Arbeitnehmer und ich bin erwerbsunfähig nun muss ich 2500€ steuern zahlen. Sprich fast die hälfte der rente geht für Steuer weg. Spinn ich oder ist sowas rechtens?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo claudi,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung nicht möglich, konkrete steuerrechtliche Fragestellungen zu beantworten. Sie sollten sich daher - wie von „W*lfgang“ bereits dargestellt - direkt an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Fachanwalt für Steuerrecht wenden.

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7 Antworten

W*lfgangam 12.12.2017 | 20:41
Hallo claudi, welche Steuerklasse hat Ihr Mann ...gar noch die 3? Dann schon darauf viel zu wenig Steuer auf nur 1 Einkommen. Wenn Sie jetzt/2016 die EM-Rente bewilligt bekommen haben, ist Ihre Rente zu knapp 3/4 steuerpflichtiges Einkommen - ontop zu dem Einkommen Ihres Ehemannes ...2500 Nachzahlung scheinen mir da durchaus realistisch. ABER, steuerrechtliche Fragen können hier nicht geklärt werden. Dazu befragen Sie Ihr Finanzamt, einen Steuerberater, den örtlichen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Fachanwalt für Steuerrecht. Über die Wahl der Steuerklasse Ihres Mannes sollten Sie allerdings zwingend nachdenken - oder sich mit der jährlichen Steuernachforderung so anfreunden. Gab es bei Rentenantragstellung nicht einen 'klitzekleinen' Hinweis zu den Steuern auf Rente/in Kombination mit Ehegatteneinkommen und ggf. darauf 'falscher' Steuerklasse und/oder 'beträchtliche' Steuernachforderung? Musste nicht sein - manche Antragsstelle denkt aber mit/im Voraus und weist darauf hin, dass der Rentenauszahlungsbetrag nicht unbedingt voll netto ist. Gruß w.
Konrad Schießlam 13.12.2017 | 10:56
Nennen Sie doch Jahres Brutto bei nur Arbeitsverdienst und gezahlte Steuer nach Klasse III in 2015 und Jahresrente in 2016 und gezahlte Steuer in 2016. Da muss die Rente schon sehr hoch sein, wenn die Hälfte, bzw. 2500 die Steuer verschlingt, bei ??? Jahresrente Brutto in 2016 und stellen Sie weitere Fragen. MfG.
Konrad Schießlam 13.12.2017 | 10:56
Nennen Sie doch Jahres Brutto bei nur Arbeitsverdienst und gezahlte Steuer nach Klasse III in 2015 und Jahresrente in 2016 und gezahlte Steuer in 2016. Da muss die Rente schon sehr hoch sein, wenn die Hälfte, bzw. 2500 die Steuer verschlingt, bei ??? Jahresrente Brutto in 2016 und stellen Sie weitere Fragen. MfG.
senf-dazuam 14.12.2017 | 09:37
Ist das vor oder nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung? Wenn Sie jährlich 8400 Euro an Rente bekommen und 2500 davon an Steuern zu zahlen sind, dann macht das aber nun wirklich nicht "die Hälfte" aus ... Wenn Sie denken, dass Sie hier zu viel an Steuern zahlen, lassen Sie sich von einem Steuerberater das Ganze aufdröseln und einen Weg zu geringerer Steuerlast aufzeigen ...
=//=am 14.12.2017 | 09:24
Nur ein kleiner Hinweis: Nicht das Netto-Einkommen (bei Rente und Arbeitsentgelt), sondern das BRUTTO wird für die Höhe der Steuer zugrunde gelegt.
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