Hallo cck,
zu Fragen der Berechnung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung aus Hinterbliebenenleistungen eines berufsständischen Versorgungswerkes können wir im Rahmen dieses Forums keine Auskünfte geben.
Bitte wenden Sie sich an das Versorgungswerk oder die zuständige gesetzliche Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung