Hallo Danny,
Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung werden auf die Renten wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung n i c h t angerechnet.
Ob die private Rentenversicherung die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnet, ist - wenn überhaupt - in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt.
Lesen Sie sich Ihren Versicherungsvertrag hierzu noch einmal gründlich durch.
Hallo Schorsch, Hallo Verwirrter,
jetzt war ich etwas verwirrt.
Das heißt ja Erwerbs m i n d e r ungsrente.
Ich muss halt richtig lesen lernen (smile). Ich sollte noch eine "Leseminderungsrente" beantragen. (smile).
nein, ich meitne es so, wie es auch beschrieben habe..
Erwerbsunfähigkeitsrenten gibt es seit 2001 nicht mehr. (Hat sich wohl noch immer nicht rumgesprochen [Altfälle ausgenommen])Selbiges gilt auch für Berufsunfähigkeitsrenten.
Einzig übrig geblieben sind "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit".
Genau SO ist es! ;-)"Verwirrter" meinte wohl die "Berufsunfähigkeitsrente".nein, ich meitne es so, wie es auch beschrieben habe.. Erwerbsunfähigkeitsrenten gibt es seit 2001 nicht mehr. (Hat sich wohl noch immer nicht rumgesprochen [Altfälle ausgenommen])Selbiges gilt auch für Berufsunfähigkeitsrenten. Einzig übrig geblieben sind "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit".
Hallo Schorsch, Hallo Verwirrter,
jetzt war ich etwas verwirrt.
Das heißt ja Erwerbs m i n d e r ungsrente.
Ich muss halt richtig lesen lernen (smile). Ich sollte noch eine "Leseminderungsrente" beantragen. (smile).
Hallo Schorsch, Hallo Verwirrter,
jetzt war ich etwas verwirrt.
Das heißt ja Erwerbs m i n d e r ungsrente.
Ich muss halt richtig lesen lernen (smile). Ich sollte noch eine "Leseminderungsrente" beantragen. (smile).
Hallo Schorsch, Hallo Verwirrter,
jetzt war ich etwas verwirrt.
Das heißt ja Erwerbs m i n d e r ungsrente.
Ich muss halt richtig lesen lernen (smile). Ich sollte noch eine "Leseminderungsrente" beantragen. (smile).
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