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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

von Danny16.11.2015 | 11:13
1287 Ansichten
10 Antworten
Hallo, ich habe letzte Woche bei einer Versicherung eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung in höhe von 800 € abgeschlossen. Nun ist es so, ein Freund der für eine andere Versicherung arbeitet meinte das das Schwachsinn ist, denn wenn ich in den Leistungsfall komme dann wir die Gesetzliche angerechnet und ich würde dann im Grunde ja doppelt zahlen. Also die Beiträge der Versicherung und dann über mein Gehalt. Was ist jetzt genau dran und gibt es irgendwelche § die ich ihm vorlegen kann? ;) Lg Danny

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.11.2015 | 12:30

Hallo Danny,

Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung werden auf die Renten wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung n i c h t angerechnet.

Ob die private Rentenversicherung die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnet, ist - wenn überhaupt - in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt.

Lesen Sie sich Ihren Versicherungsvertrag hierzu noch einmal gründlich durch.

9 Antworten

Verwirrteram 16.11.2015 | 11:22
1. Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, werden private Renten nicht angerechnet. 2. Ob Renten der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Private angerechnet werden, steht in Ihren INDIVIDUELLEN Vertrag, den Sie abgeschlossen haben. Die Frage kann Ihnen hier niemand beantworten. Daher sollten Sie sich an Ihren Privaten Versicherer wenden. Bitte beachten Sie auch, dass es "Erwerbsunfähigkeits"renten seit 2001 in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr gibt. Insofern können auch die Anspruchsvoraussetzungen für die ErwerbsMINDERUNGsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Ihrer privaten Erwerbsunfähigkeitsrente differenzieren.
Schorscham 16.11.2015 | 11:25
Ihr Freund hat dummes Zeug erzählt. Leistungen einer privaten Rentenversicherung haben keinerlei Einfluss auf gesetzliche Renten. Anders sieht es bei Empfängern staatlicher Grundsicherungsleistungen aus. Dort werden Einkommen aus privaten Rentenversicherungen auf die staatlichen Leistungen angerechnet. Und das ist auch richtig so!
Herz1952am 16.11.2015 | 11:30
"Verwirrter" meinte wohl die "Berufsunfähigkeitsrente".
verwirrteram 16.11.2015 | 11:39
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch, Hallo Verwirrter,

jetzt war ich etwas verwirrt.

Das heißt ja Erwerbs m i n d e r ungsrente.

Ich muss halt richtig lesen lernen (smile). Ich sollte noch eine "Leseminderungsrente" beantragen. (smile).

nein, ich meitne es so, wie es auch beschrieben habe.. Erwerbsunfähigkeitsrenten gibt es seit 2001 nicht mehr. (Hat sich wohl noch immer nicht rumgesprochen [Altfälle ausgenommen])Selbiges gilt auch für Berufsunfähigkeitsrenten. Einzig übrig geblieben sind "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit".
Schorscham 16.11.2015 | 11:43
verwirrter schrieb

nein, ich meitne es so, wie es auch beschrieben habe..

Erwerbsunfähigkeitsrenten gibt es seit 2001 nicht mehr. (Hat sich wohl noch immer nicht rumgesprochen [Altfälle ausgenommen])Selbiges gilt auch für Berufsunfähigkeitsrenten.

Einzig übrig geblieben sind "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit".

"Verwirrter" meinte wohl die "Berufsunfähigkeitsrente".
nein, ich meitne es so, wie es auch beschrieben habe.. Erwerbsunfähigkeitsrenten gibt es seit 2001 nicht mehr. (Hat sich wohl noch immer nicht rumgesprochen [Altfälle ausgenommen])Selbiges gilt auch für Berufsunfähigkeitsrenten. Einzig übrig geblieben sind "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit".
Genau SO ist es! ;-)
Herz1952am 16.11.2015 | 15:42
Hallo Schorsch, Hallo Verwirrter, jetzt war ich etwas verwirrt. Das heißt ja Erwerbs m i n d e r ungsrente. Ich muss halt richtig lesen lernen (smile). Ich sollte noch eine "Leseminderungsrente" beantragen. (smile).
W*lfgangam 16.11.2015 | 23:10
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch, Hallo Verwirrter,

jetzt war ich etwas verwirrt.

Das heißt ja Erwerbs m i n d e r ungsrente.

Ich muss halt richtig lesen lernen (smile). Ich sollte noch eine "Leseminderungsrente" beantragen. (smile).

...ein lesestärkendes Nasenzwickel wäre die richtige Alternative - für DRV-finanzierte Hilfsmittel dürfte es wohl zu spät sein ;-) Gruß w.
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