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ERWERBSUNFAHİGKEİT

von bay02.05.2007 | 08:59
1485 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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İch habe folgende frage. Mein bruder hat 19 Jahre in Deutschland seine Rentenversicherungs beitrage eingezahlt ,mit 45 jahren kam er in die Türkei er ist türkischer Staatsangehöriger ..die türkischen Behörden haben ihn für 30 Prozent erwerbunfahig eingestuft .Hat mein Bruder die möglichkeit eine erwerbsunfahigkeitsrente aus Deutschland zu bekommen ...wenn ja welche unterlagen benötigen die deutschen Behörden in Deutschalnd dafür ...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Vorliegen von Invalidität wird allein nach dem nationalen Recht geprüft, also in Deutschland wenn man eine deutsche EM-Rente haben will.

2 Antworten

Geileram 02.05.2007 | 12:52
Hallöchen, Ihr Bruder sollte wieder einer geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen, und nicht an die Rente denken. Eine sinnvolle Beschäftigung wird ihm wieder Mut geben für das Leben. Ihr Geiler
Selina IIam 02.05.2007 | 14:28
Wenden Sie sich einfach an die Deutsche Rentenversicherung Ober- und Mittelfranken: http://www.deutsche-rentenversicherung-bayreuth.de/nn_44790/DRVO… Dort werden auch internationale Sprechtage angeboten: Internationaler Beratungstag Türkei in Istanbul Üsküdar 22.05.2007 Dauer: 10:30 - 17:00 Uhr 23.05.2007 Dauer: 09:30 - 17:00 Uhr 24.05.2007 Dauer: 09:30 - 17:00 Uhr Veranstaltungsort: SSK Pasalimani Cad. 51 34674 Istanbul Üsküdar Terminvergabe: Telefon aus D: 0090 312 458 7964 oder 0090 312 458 7798 aus TR: 0312 458 7964 oder 0312 458 7798 Fax aus D: 0090 312 435 3214 aus TR: 0312 435 3214 eMail yurtdisi2@ssk.gov.tr Oder in Nürnberg 16.10.2007 17.10.2007 18.10.2007
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