Hallo Ivan,
leider können wir keine Stellungnahme abgeben zu möglichen Krankheiten, die zu einer Erwerbsminderung führen. Nach einer Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente werden zunächst ärztliche Gutachten erstellt. Anhand der Gutachten wird dann das Leistungsvermögen bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geprüft. Somit kann vor dem Erstellen eines Gutachtens keine Aussage zu einer möglichen Erwerbsminderung getroffen werden.
Auf die Helme!" "Freie Bahn mit Marzipan!
Danke an die diagnosen der Experten. Erhalte zusätzlich Leistungen und bin schon länger unheilbar erkrankt 3 - 6 Monate danke das ich früher eine Antwort brauche wegen...
Es wird ja nicht aufgrund einer Erkrankung, sondern aufgrund der damit einhergehenden Leistungseinschränkungen bewertet.
Bei vielen Krankheiten können die Auswirkungen auf den jeweiligen Patienten sehr unterschiedlich sein.
Die volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn man aus gesundheitlichen Gründen dem allgem. Arbeitsmarkt keine drei Stunden pro Tag mehr zur Verfügung stehen kann.
Und "mann" wird dann auch nicht "aussortiert", sondern hat das Privileg, Sozialleistungen nach Antrag zu erhalten. Es ist auch niemand verpflichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen oder einen Antrag zu stellen. Ja, man muss von etwas leben, aber Ihre Formulierung finde ich schon grenzwertig dafür, dass es eine Hilfe des Systems ist.
Bei einer derartigen Fragestellung könnten Sie aufgrund Ihres eingeschränkten Denkvermögens erwerbsgemindert sein. Lassen Sie sich das von Ihrem Psychiater bestätigen und stellen Sie dann einen entsprechenden Antrag. Dann werden Sie eventuell „aussortiert“.
Bei einer derartigen Fragestellung könnten Sie aufgrund Ihres eingeschränkten Denkvermögens erwerbsgemindert sein. Lassen Sie sich das von Ihrem Psychiater bestätigen und stellen Sie dann einen entsprechenden Antrag. Dann werden Sie eventuell „aussortiert“.
Wann haben Sie den nächsten Termin bei Ihrem Psychiater? So wie Sie sich aufführen, gehen Sie wohl regelmäßig. Der gute Doc sollte vielleicht mal Ihre Medis umstellen, mal bisschen mehr was sedierendes. Dann verschonen Sie uns mit Ihren dummen Kommentaren
Oh, die unwissende Lena mit Ihren lächerlichen Beiträgen. Jeder neue Beitrag von Dir sorgt für Erheiterung der Forenteilnehmer. Als komischer Forentroll hast Du Dich ja jetzt hier schon mehrfach präsentiert.😂
Hallo Ivan,
leider können wir keine Stellungnahme abgeben zu möglichen Krankheiten, die zu einer Erwerbsminderung führen. Nach einer Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente werden zunächst ärztliche Gutachten erstellt. Anhand der Gutachten wird dann das Leistungsvermögen bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geprüft. Somit kann vor dem Erstellen eines Gutachtens keine Aussage zu einer möglichen Erwerbsminderung getroffen werden.
Danke Experte/in
Entlassungsbericht gibt es und darauf einen GdB 50.
Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung
Deutsche Rentenversicherung
Mit freundlichen Grüßen und Danke
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