Guten Tag Frau Friedo,
wir empfehlen Ihne sich entweder persönlich oder telefonisch bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten zu lassen.
Hier könnte zunächst einmal überprüft werden, ob Ihre Frau in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der (nun von Ihnen angenommenen) Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit sozialversicherungspflichtige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hat.
Wenn dies der Fall ist, könnten Sie sich überlegen, ob es sinnhaft ist, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Erwerbsminderungsrente einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen