Hallo Rosalie,
maßgebend für den sogenannten "Grundrentenzuschlag" ist das zu versteuernde Einkommen, welches vom Finanzamt an die Deutsche Rentenversicherung elektronisch übermittelt wird. Ist Ihr Vermögen nicht steuerpflichtig, wird es wahrscheinlich auch nicht durch das Finanzamt an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Hinsichtlich der Übermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens wenden Sie sich bitte an das Finanzamt oder einen Steuerberater/eine Steuerberaterin.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Rosalie,
maßgebend für den sogenannten "Grundrentenzuschlag" ist das zu versteuernde Einkommen, welches vom Finanzamt an die Deutsche Rentenversicherung elektronisch übermittelt wird. Ist Ihr Vermögen nicht steuerpflichtig, wird es wahrscheinlich auch nicht durch das Finanzamt an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Hinsichtlich der Übermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens wenden Sie sich bitte an das Finanzamt oder einen Steuerberater/eine Steuerberaterin.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Weshalb wird dann jeder Furz bei der Witwenrente angerechnet, die den Versicherten eher zusteht wie die EMR?
Weshalb wird dann jeder Furz bei der Witwenrente angerechnet, die den Versicherten eher zusteht wie die EMR?
Weshalb wird dann jeder Furz bei der Witwenrente angerechnet, die den Versicherten eher zusteht wie die EMR?
Auch bei einer Witwenrente (neues Recht) kann nur das angerechnet werden, was im Steuerbescheid steht.
Ist ja klar, dass eine Dumpfbacke und ein Psychopath wie Du, das nicht verstehen kann. Ab zurück ins Heim mit Dir.
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