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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente mit Schwerbehindertenausweis 2 Jahre früher in Altersrente umwandeln

von Christian08.07.2025 | 13:21
335 Ansichten
9 Antworten
Liebes Team kurz zu mir: bin (im Mai 1961 geboren) und habe eine volle Erwerbsminderungsrente seit ca. 17 Jahren. Ich darf wohl lt. RV im Dezember 2027 in die Altersrente ohne Abschläge gehen. Meine Frage an ihr Team wäre folgendes. Ich bin zu 80% Schwerbehindert ( unbefristet) seit vielen Jahren und spiele mit dem Gedanken mit meiner Schwerbehinderung schon am 01.12.2025 in die ALTERSRENTE zu gehen. Soll ich lieber noch 2 1/2 Jahre warten und dann automatisch in die Altersrente gehen, oder sollte ich lieber versuchen schon heuer im Dezember 2025 abschlagsfrei mit dem Schwerbehindertenausweis zur Altersrente zu wechseln? Würde mich sehr freuen, bald wieder von ihnen zu hören. mfg Christian

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.07.2025 | 05:49

Sehr geehrter Christian, 

aus Ihrer Frage geht nicht hervor, ob Sie die versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen.

Eine Voraussetzung für den Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist gemäß § 34 Abs. 1 SGB VI die Erfüllung der erforderlichen Mindestversicherungszeit (Wartezeit). Die Wartezeit beträgt 35 Jahre (§ 37 Satz 1 Nr. 3 SGB VI). Auf die Wartezeit von 35 Jahren sind alle rentenrechtlichen Zeiten anrechenbar (§ 51 Abs. 3 und 4 SGB VI). 

Sofern Sie diese Voraussetzung erfüllen, würden zur Berechnung der  Altersrente für schwerbehinderte Menschen aufgrund des Besitzschutzes nach § 88 SGB VI mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt, d. h. die Altersrente für schwerbehinderte Menschen dürfte vom Zahlbetrag nicht geringer werden.

Zur Klärung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen können Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger oder einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen.

8 Antworten

Wechsel am 08.07.2025 | 13:40
Wenn Sie mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit haben (Zeiten der EM-Rente zählen dabei mit), können Sie auch schon jetzt sofort in eine vorgezogene Schwerbehinderten-Rente wechseln. Dann gilt auf jeden Fall der Bestandsschutz nach §88, SGB 6. Die Altersrente kann dann bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger ausfallen als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, neue Abschläge kommen beim Wechsel aber NICHT hinzu. Deswegen ist es finanziell weitgehend egal, wann Sie in die Altersrente wechseln, jetzt oder später. Die Altersrente beantragen Sie mit dem Formular R0110.
Na jaam 08.07.2025 | 14:28
Sie unterliegen leider einem gravierenden Denkfehler. Da Sie sich bereits seit 17 Jahren in voller EMR befinden ist davon auszugehen, dass Sie diese seither mit 10,8 % Abschlag erhalten. Und an diesem Abschlag wird sich (zumindest nach derzeit gültiger Rechtslage) auch nichts ändern. Anders formuliert: aufgrund des Bezugs einer EMR können Sie unmöglich in eine wie auch immer geartete "Altersrente OHNE Abschlag" gehen, der Zug ist bei Ihnen seit ca. 17 Jahren abgefahren sozusagen. Aber freuen Sie sich - aufgrund des Bestandsschutzes wird Ihre Schwerbehinderten-Altersrente oder Regelsaltersrente auch nicht niedriger, sondern in gleicher Höhe weitergeleistet. Wenn Sie wollen, können Sie jederzeit in die Schwerbehinderten-Altersrente wechseln, allerdings nicht abschlagsfrei.
Maximiliane am 09.07.2025 | 08:11
Mike schrieb

Auf jeden Fall bekommt er nicht wieder nicht weniger Geld als die bisherige Erwerbsminderungsrente und kann auch fünf Jahre vor der Regel-Altersrente wechseln. Das nimmt sich doch alles nichts.

Sauerei. Andere arbeiten 45 Jahre und länger und bekommen nicht mal 1000 Euro Rente. Und jemand der seit 17 Jahren die Solidargemeinschaft schröpft kann Leben wie die Made im Speck. Pfui
ERnst Husemannam 09.07.2025 | 09:11
Bitte auch den steuerlichen Aspekt beachten ! Je später Sie in Rente gehen - umso höher fällt ihr Rentenfreibetrag aus. Grundlage dafür ist ja ihr erstmaliger Renteneintriitt vor 17 jahren - also 2008. Bei spätestmöglichem Renteneintritt wird ihr Rentenfreibetrag dann ja komplett neu berechnet. Sämtliche zukünftigen Rentenerhöhungen der nächsten Jahe erhöhen dann ja ihren Rentenfreibetrag. Aus allein diesem ist es absolut n i c h t sinnvoll in die Altersrente für Schwerbehinderte fühestmöglich zu gehen.
Einfach ignorieren!am 09.07.2025 | 09:53
Maximiliane schrieb

Sauerei. Andere arbeiten 45 Jahre und länger und bekommen nicht mal 1000 Euro Rente. Und jemand der seit 17 Jahren die Solidargemeinschaft schröpft kann Leben wie die Made im Speck. Pfui

Wieder mal ein fachlich wertloser, polemischer Beitrag des hier schon bekannten Forentrolls. Einfach ignorieren.
Christianam 14.07.2025 | 11:39
hallo liebes Team, viel herzlichen Dank, dass sie doch so schnell auf meine Anfrage geantwortet haben. Nun offiziell hat mir die RV dieses Jahr geschrieben, dass meine reguläre ALTERSRENTE am 01.12.2027 beginnt und dann die Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Altersrente automatisch übergeht. Da meine Erwerbsunfähigkeitsrente ja sowieso " unbefristet" ist es so gesehen für mich nicht dringend, dass ich jetzt unbedingt sofort in die Altersrente gehen will mit meiner Schwerbehinderung, die ebenfalls " unbefristet" ist. Es ging nur um die Möglichkeit zu wählen mit den vorliegenden Tatsachen, da ich als Altersrentner eigentlich ein wenig mehr Freiheiten hätte als als Voll-Erwerbsminderungsrentner. mfg Christian
Christianam 30.07.2025 | 09:12
an alle vielen Dank für eure Beratung und Hilfen. Ich denk dann werd ich ganz regulär 2027 zum Anfang Dez. in die Altersrente gehen.
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