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Experten-Antwort

Erwerbsunfähikeitsrente

von Ani16.01.2025 | 12:20
229 Ansichten
9 Antworten
Hallo , ich bekomme schon seit gut 20 Jahren etwa ,eine Erwerbsunfähigkeitsrente, Nun möchte ich mich an einem kleinen Nebenjob versuchen , jedoch ohne meinen "Status" zu riskieren ,da ich immer mal gute Phasen habe und dann wieder ganz unten bin. Die Rente damals zu bekommen war schon sehr schwierig, mit den ganzen Gutachtern und Wegen dahin, die ich allein nicht bewältigen kann so weiter. Deshalb meine Frage, was darf man dazu verdiehnen, damit man nicht ggf wieder von vorne alles beantragen muss und geprüft wird. Oder ist es so , dass es pausiert werden kann, während es einem besser geht oder zumindest anwas angerechnet/abgezogen wird und man dann aber wieder da weiter machen kann , wenn es doch nicht megr geht mit dem Jobben? Desweiteren ob nur Minijob geht auch Midijob denn manche wollen nicht auf Minijob einstellen ,wie sind da die Unterschiede auch mit Abgaben und anrechnen, gibt es evtl auch Vorteile für die spätere Rente , wenn man jetzt noch was dazuverdiehnen kann. Ich wäre Ihnen sehr dankbar über eine rasche Antwort, da ich grade zwei Angebote habe und mich schnell entscheiden muss, jedoch nicht ohne mich beraten lassen zu haben. Vielen Dank erstmal

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2025 | 15:44

Hallo Ani,

 

wenn Sie neben der Rente wegen voller Erwerbsminderung arbeiten, dürfen Sie Ihre Tätigkeit nur im Rahmen Ihres eingeschränkten Leistungsvermögensunter unter drei Stunden täglich ausüben. Ausnahmen gibt es jedoch für die Zeit einer Arbeitserprobung. Überschreitet Ihr Einkommen bestimmte Einkommenshöchstgrenzen – die sogenannten Hinzuverdienstgrenzen – erhalten Sie Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe, sondern gekürzt. Unter Umständen kann Ihre Rente ganz entfallen

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung orientiert sich die Hinzuverdienstgrenze am Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten. Da sich dieser Wert jährlich ändert, ist die Hinzuverdienstgrenze dynamisch. Im Jahr 2025 beträgt sie 19.661,25 Euro.

Überschreiten Sie mit Ihrem Verdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze, wird der über der Grenze liegende Betrag durch zwölf geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Inwieweit eine Beschäftigung ( Minijob oder Midijob) die spätere Rente erhöht, kann nicht beurteilt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Maximiliane am 16.01.2025 | 12:31
Da wie viele sagen, der Arbeitsmarkt verschlossen ist werden Sie sicher keinen Minijob oder dergleichen bekommen. Nein , die Rente wird nicht höher sein, da Sie dass was Sie bekommen nicht eingezahlt haben und sowieso schon mehr bekommen
Aniam 16.01.2025 | 12:39
Maximiliane schrieb

Da wie viele sagen, der Arbeitsmarkt verschlossen ist werden Sie sicher keinen Minijob oder dergleichen bekommen. Nein , die Rente wird nicht höher sein, da Sie dass was Sie bekommen nicht eingezahlt haben und sowieso schon mehr bekommen

verstehe nicht, es geht darum dass ich 2 Angebote habe und weiß nicht was es ggf für Nachteile mit sich bringt für meine EU Rente. werde ich da ggf raus fliegen und neu beantragen müssen oder bis zu welchen Betrag läuft das so weiter dass es ggf nur mit angerchnet wird.
santander am 16.01.2025 | 12:54
Die volle Erwerbsminderungsrente wird ungekürzt ausgezahlt, wenn die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 19.661,25 € (2025) eingehalten wird. Von einem höheren Hinzuverdienst werden 40 % auf die Rente angerechnet. Jede Erwerbstätigkeit muss dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Die tägliche Arbeitszeit MUSS unter 3 Stunden ( 5 Tage Woche ) liegen.
Fragen und Antwortenam 16.01.2025 | 13:24
Sie müssen die täglich erlaubte maximale Arbeitszeit einhalten (siehe Rentenbescheid). Das gilt für einen Minijob genauso wie für einen Midijob oder normalen Job. Sie dürfen im Zuge einer "Arbeitserprobung" auch bis zu 6 Monate länger arbeiten (also bis zu 8 Stunden täglich), ohne dass Ihre EM-Rente deswegen entzogen wird. Diese geplante "Arbeitserprobung" sollten Sie aber vorab der Rentenversicherung mitteilen. Sie dürfen innerhalb der erlaubten Zeit soviel hinzuverdienen, wie Sie wollen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie mit Ihrem Einkommen die Hinzuverdienstgrenze überschreiten, wird vom übersteigenden Teil 40 Prozent brutto von Ihrer EM-Rente abgezogen. Die neue erworbenen Entgeltpunkte (EP) erhöhen die laufend EM-Rente natürlich nicht. Meistens erhöhen sie auch die spätere Altersrente nicht, weil die neuen EP aus der Beschäftigung meistens nicht höher sind als die EP, die Sie aufgrund der Zurechnungszeit aus der EM-Rente sowieso schon erhalten. Genaues rechnet die DRV dann zu gegebener Zeit für Sie aus. PS. eine EM-Rente kann immer überprüft werden, auch ohne konkreten Anlass.
Anonymam 16.01.2025 | 14:57
Hallo, ich gehe davon aus, Sie meinen Erwerbsminderungsrente und keine Erwerbsunfähigkeitsrente. Vor gut etwa 25 Jahren wurde die Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst. Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente wurde prognosziert, dass Sie täglich unter 2 Stunden arbeiten können. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente unter 3 Stunden täglich. Grundsätzlich sollte Sie je nach dem diese tägliche Arbeitszeiteinschränkung einhalten. Andernfalls widersprechen Sie der Prognose des medizinischen Dienstes. Der Schuss könnte dann nach hinten losgehen. Eine Ausnahme gibt es aber neuerdings: Sie dürfen ungeachtet von mir beschriebenen zeitlichen Beschränkung für 6 Monate eine Arbeitserprobung machen. Während dieser Arbeitserprobung brauchen Sie keine Angst haben. Danach müssen Sie sich aber entscheiden bzw. die o. g. Arbeitszeiten einhalten. Beim Einhalten der täglichen Arbeitszeit kommen Sie bitte nicht auf die Idee einen Wochendurchschnitt zu bilden. Man geht davon aus, dass Ihre Belastungsfähigkeit auch keinen wöchentlichen Durchschnitt bildet. Die Hinzuverdiensthöchstgrenze wurde schon genannt.
Aniam 17.01.2025 | 22:16
santander schrieb

Die volle Erwerbsminderungsrente wird ungekürzt ausgezahlt, wenn die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 19.661,25 € (2025) eingehalten wird.

Von einem höheren Hinzuverdienst werden 40 % auf die Rente angerechnet. Jede Erwerbstätigkeit muss dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden.

Die tägliche Arbeitszeit MUSS unter 3 Stunden ( 5 Tage Woche ) liegen.

Vielleicht ne blöde Frage, aber ich bin schon so lange raus beim Arbeitsmarkt, die Grenze geht vom brutto aus, oder? Ich denke das größere Problem ist, dass einer einen für 2 Std nimmt. Vielen Dank für die Antworten von Allen
Aniam 17.01.2025 | 22:28
Experte/in schrieb

Hallo Ani,

 

wenn Sie neben der Rente wegen voller Erwerbsminderung arbeiten, dürfen Sie Ihre Tätigkeit nur im Rahmen Ihres eingeschränkten Leistungsvermögensunter unter drei Stunden täglich ausüben. Ausnahmen gibt es jedoch für die Zeit einer Arbeitserprobung. Überschreitet Ihr Einkommen bestimmte Einkommenshöchstgrenzen – die sogenannten Hinzuverdienstgrenzen – erhalten Sie Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe, sondern gekürzt. Unter Umständen kann Ihre Rente ganz entfallen

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung orientiert sich die Hinzuverdienstgrenze am Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten. Da sich dieser Wert jährlich ändert, ist die Hinzuverdienstgrenze dynamisch. Im Jahr 2025 beträgt sie 19.661,25 Euro.

Überschreiten Sie mit Ihrem Verdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze, wird der über der Grenze liegende Betrag durch zwölf geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Inwieweit eine Beschäftigung ( Minijob oder Midijob) die spätere Rente erhöht, kann nicht beurteilt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Vielen Dank für die Antwort, eine wichtige Frage bleibt . Falls die Rente sich dadurch kürzt oder im schlimmsten Fall komplett weg fallen würde, müsste man dann im Anschluß, wenn das mit dem Arbeiten nicht mehr geht, um diese wieder zu bekommen, alles von vorne beantragen und das ganze Prozedure mit Ärzten und Gutachtern durchgehen oder fällt man wieder zurück in den vorherigen Status der Rente? Damit wären meine Fragen dann alle beantwortet und ich danke schon mal im voraus :)
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