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Erwerbunfaehigkeitsrentenhoehe bei fruehkrankgewordene Hochschulabsolventen?

von Kais17.06.2010 | 09:02
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nach Uni abschluss,wurde ich arbeitslos und musste kurzfristige jobs die ueberhaupt keine Verbindung mit mein Studium haben annehmen,daraufhin wurde ich wieder arbeitslos und krank.und nach ca 2 jahre wurde ich auch von der Krankenkasse ausgebootet! nach so viel hin und her bekam ich eine EU Rente auf zeit und danach unbegrenzt.das problem ist,da ich den Eindruck habe das mein studiumabschluss gar nicht berruecksichtigt wurde bei der Rentenhoehe wie z.b zultetz beim Arbaitsamt( meine Arbeitslosen geld wurde so bemessen nach dem was ich verdienen konnte mit mein Uni Diplom),und so bekomme ich heute eine mini-Rente die unter den grundsicherung liegt.gibt es nicht ein gesetz das wie im fall des Arbeitsamtes der rentenversicherunstraeger vorschreibt dem Studium abschluss als beruf zu berruecksichtigen(was man damit verdienen koennte)und nicht ein kurzfristge taetigket als beruf die nicht gut bezahlt war?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Kais,

in der Rentenversicherung werden Renten entsprechend der Höhe der vorherigen Einzahlungen berechnet und nicht aufgrund von Annahmen, was hätte verdient werden können. Seit dem 01.01.2009 erhalten Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung keine Bewertung mehr und wirken sich demnach nicht mehr auf die Rentenhöhe aus. Allerdings enthalten Renten wegen Erwerbsminderung eine sogenannte Zurechnungszeit. Es wird so getan, als hätte der Betreffende bis zur Vollendung seines 60. Lebensjahres Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Diese Regelung soll eventuelle Nachteile bei einer frühen Berentung ausgleichen.

Da Sie erwähnten, dass Ihnen eine dauernde Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wird, wäre es empfehlenswert, sich an das Grundsicherungsamt zu wenden, ob ggf. von dort weitere Zahlungen an Sie zu leisten wären aufgrund der geringen Rentenhöhe.

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