Hallo Kais,
in der Rentenversicherung werden Renten entsprechend der Höhe der vorherigen Einzahlungen berechnet und nicht aufgrund von Annahmen, was hätte verdient werden können. Seit dem 01.01.2009 erhalten Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung keine Bewertung mehr und wirken sich demnach nicht mehr auf die Rentenhöhe aus. Allerdings enthalten Renten wegen Erwerbsminderung eine sogenannte Zurechnungszeit. Es wird so getan, als hätte der Betreffende bis zur Vollendung seines 60. Lebensjahres Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Diese Regelung soll eventuelle Nachteile bei einer frühen Berentung ausgleichen.
Da Sie erwähnten, dass Ihnen eine dauernde Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wird, wäre es empfehlenswert, sich an das Grundsicherungsamt zu wenden, ob ggf. von dort weitere Zahlungen an Sie zu leisten wären aufgrund der geringen Rentenhöhe.