Hallo Ruth,
ausgehend davon, dass Sie die Altersrente meinen: nach Rentenbeginn gezahlte Beiträge führen zu einer Neuberechnung der Rente ab dem Regelaltersrenteneintritt; Beiträge ab Regelaltersrenteneintritt werden jeweils zum 01.07. des Folgejahres berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung