Hallo Lisa,
Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung wird bis zu dem Zeitpunkt geleistet, an dem der Rentenversicherungsträger feststellt, dass Erwerbsminderung vorliegt. Zur Vermeidung einer Sicherungslücke kann eine Rente, die auf Zeit geleistet wurde und daher erst nach Ablauf von 6 Monaten nach Eintritt der EM beginnt, schon am Tag nach Wegfall des Arbeitslosengelds beginnen, wenn es sich um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung handelt, die aus rein medizinischen Gründen gezahlt wird (Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich). Ob dies bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.
Im Übrigen können Sie sich zur Überbrückung um ein Darlehen beim Sozialhilfeträger bemühen bzw. Leistungen von anderen Stellen beantragen (siehe Beitrag von VorOrtBeratungSuchen).
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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