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Experten-Antwort

Erwärbsminderungsrente u Arbeitslosengeld

von Lisa 30.01.2024 | 01:39
211 Ansichten
2 Antworten
Ich beziehe in der Nahtlostegelung Arbeitslosengeld. Da meine Erwärbsminderungsrente zum 01.03 bewilligt wurde und erst am 31.3. gezahlt wird habe ich 2 Monate kein Eikommen, das Arbeitsamt die Zahlung gestoppt hat. Ein Dsrlehen kann ich nicht aufnehmen weil ich es unmöglich mit der kleinen Erwärbsminderungsrente zurück zahlen könnte. Bin gerade verzweifelt und weiß gar nicht weiter liebe Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.01.2024 | 08:06

Hallo Lisa,

Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung wird bis zu dem Zeitpunkt geleistet, an dem der Rentenversicherungsträger feststellt, dass Erwerbsminderung vorliegt. Zur Vermeidung einer Sicherungslücke kann eine Rente, die auf Zeit geleistet wurde und daher erst nach Ablauf von 6 Monaten nach Eintritt der EM beginnt, schon am Tag nach Wegfall des Arbeitslosengelds beginnen, wenn es sich um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung handelt, die aus rein medizinischen Gründen gezahlt wird (Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich). Ob dies bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.

Im Übrigen können Sie sich zur Überbrückung um ein Darlehen beim Sozialhilfeträger bemühen bzw. Leistungen von anderen Stellen beantragen (siehe Beitrag von VorOrtBeratungSuchen).

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

VorOrtBeratungSuchenam 30.01.2024 | 02:31
Wann haben Sie denn den Bescheid über die Rentenbewilligung erhalten? Die Agentur für Arbeit kann die Leistung erst einstellen, wenn dieser Bescheid 'bindend' geworden ist, das ist mit Ablauf der Widerspruchsfrist. Und ALG wird ja immer zum Ende des Monats bezahlt, d.h., Sie haben für den Monat Februar doch noch Geld (?). Und Das Geld für die März-Rente kommt dann auch zum Monatsende. Da sehe ich so eigentlich noch keine Lücke in der Zahlung... Wenn die EM-Rente rückwirkend bewilligt wurde (also schon für einen Zeitraum vor dem 01.03.2024) dann haben Sie außerdem Anspruch ab dem Tag, an dem das Arbeitsamt tatsächlich die Zahlung einstellt (dazu bekommen Sie/haben Sie vielleicht schon noch eine Mitteilung über das Ende des Bewilligungszeitraums) bis zum 29.02.2024. Das würde nachbezahlt werden, wenn rückwirkende Ansprüche der AfA abgerechnet wurden (was parallel von denen bis zum letzten Tag des abschließenden Bewilligungszeitraums bezahlt wird, wird monats/tagesgenau aus Ihrem Nachzahlungsanspruch 'Rente' direkt an die AfA bezahlt und nicht an Sie. Wenn das ALG höher war, müssen Sie aber nichts aus eigener Tasche dazu bezahlen). Sie haben also vermutlich noch den Nachzahlungsanspruch für Monat Februar plus xx Tage. Damit bekommen Sie beim Amt für Grundsicherung (wenn die EM-Rente unbefristet bewilligt wurde), ansonsten beim Sozialamt, evtl. zumindest auch einen Anspruch zumindest auf ein 'Überbrückungsdarlehn' (kommt auch auf Ihre sonstigen Lebensumstände an > Partner vorhanden?) Klären Sie das bitte also bei diesen Stellen. Und prüfen Sie auch, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben könnten. Um 'mehr' Wohngeld zu erhalten, benötigen Sie 33 Jahre (d.h. 396 Monate) Grundrenten'zeiten'. Es ist nicht notwendig, auch tatsächlich einen Anspruch auf einen Grundrenten'zuschlag' zu haben. Ob Sie diese Grundrentezeiten bereits erfüllen, müsste aus Ihrem Rentenbescheid hervorgehen. Einen Wohngeldrechner finden Sie z.B. hier: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT… Und ansonsten könnten Sie auch der zuständigen DRV Ihre Problematik schildern und um vorzeitige Auszahlung der Februarrente bitten. Dafür wäre es allerdings auch gut, wenn Ihnen bereits ein 'ALG-endet am-Bescheid' vorliegt. Mehr kann Ihnen hier Forum dazu nicht geholfen werden, Sie müssten sich also auf die Socken machen und bei den genannten Stellen Ihre Möglichkeiten klären. Viel Erfolg!
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