Hallo,
Waisenrenten werden regelmäßig bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise diese Rente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten, wenn sie sich beispielsweise in Schul- oder Berufsausbildung befindet.
Ab 1. Juli 2015 gibt es für Waisen verbesserte Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Volljährigen Waisen wird von nun an unabhängig von den Einkommensverhältnissen die Waisenrente in voller Höhe ausgezahlt.
Eine Einkommensanrechnung findet nicht mehr statt.
Viele Grüße