Ab 2005 zählen 50 % der Rente steuerlich als Einkommen.
Bei einer späteren Altersrente wirkt sich die gesamte Bezugsdauer dieser Rente positiv aus. Beispiel: Beginn der Altersrente April 2020 = eigentlich: 80 % der Rente zählen als Einkommen; durch den früheren (jetzigen) Rentenbezug wird für die Altersrente der Rentenbeginn um 3,5 Jahre vorverlegt = fiktiver Rentenbeginn = 2016; somit zählen für die Altersrente 72% der Rente steuerlich als Einkommen.
Zu den Rentenerhöhungen: siehe oben unbekannt