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Experten-Antwort

Erziehungsrente

von Silvia30.05.2011 | 18:39
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6 Antworten

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Mein geschiedener Ehemann ist am 19.10.2006 verstorben und ich bin jetzt Alleinerziehende. Mein jüngstes Kind ist am 21.01.1993 geboren, also im Januar 2011 ist er 18 geworden. Nun wurde mir ein Hinweis auf Erziehungsrente gegeben. Wenn ich jetzt diesen Antrag stelle, steht mir dan noch rückwirkend für ein paar Monate diese Rente zu ? Ich habe als eigenes Einkommen nur Alg. II bis 30.09.2010, danach Grundsicherung, also Einkommen unter dem Freibetrag.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silvia/Agnes, der richtigen Erklärung von “von oder so“ ist nichts mehr hinzuzufügen.

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5 Antworten

...am 31.05.2011 | 06:58
Renten wegen Todes (dazu gehören auch Erziehungsrenten) werden für max. 12 Monate ab Antragstellung rückwirkend gezahlt. (Viell. am Besten noch heute zu einer Beratungsstelle gehen, denn heute ist der 31.) Ob es jedoch zu einer Auszahlung kommt sei mal dahingestellt, denn die Rente ist eine vorrangige Leistung. D.h. Die Rente ist auf das ALG2 bzw. GruSi anzurechnen und wird mit den in der Vergangenheit gezahlten Beträge der ARGE verrechnet... Sie sollten sich möglichst heute noch in eine Beratungsstelle begeben und ausrechnen lassen, wie hoch die Erziehungsrente überhaupt wäre.
Silviaam 31.05.2011 | 08:31
Was sagr denn der Experte dazu ? 12 Monate rückwirkend oder nicht ?
oder soam 31.05.2011 | 08:28
Die Erziehungsrente ist eine 'Rente aus eigener Versicherung' (keine 'Hinterbliebenenrente' - das wäre die reine HW-Rente, ggf. bis zum Ende der Ausbildung; Eine 'Rente wegen Todes' ist sie schon, was die Anrechnung von Einkommen betrofft) - somit ist der Antrag innerh. 3 Monaten nach Vorliegen aller Voraussetzungen zu beantragen - bei späterem Antrag beginnt sie mit dem Antragsmonat. Bei dem geschilderten Sachverhalt dürfte die Erz.Rente hinfällif sein!
Agnesam 31.05.2011 | 09:27
Hallo Silvia, der Experte wird Dir sagen: "von oder so" hat recht. Inzwischen mal hier nachlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Agnes
Silviaam 31.05.2011 | 12:40
Danke Agnes, da habe ich wohl Pech gehabt, aber wer zu spät kommt den bestraft die Rentenversicherung. Habe leider davon zu spät erfahren.
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