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Experten-Antwort

Erziehungsrente

von Reni44429.06.2022 | 19:28
271 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Erziehungsrente und einem Gründungszuschuss: Ich werde nach meiner Reha einen Antrag auf berufliche Reha ( Gründungszuschuss in Höhe des ALG 1 plus 300 € ) stellen. Wird ,sofern dieser genehmigt wird, die Erziehungsrente, die ich von meinem Erwerbsminderungskonto erhalte darauf angerechnet ? Das Übergangsgeld für die 5 Wochen wurde leider darauf angerechnet, so dass ich für diesen Zeitraum hohe Einbußen hatte. Ich danke schon mal ganz recht herzlich für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reni444,

grundsätzlich wird auf die Erziehungsrente Ihr eigenes Einkommen angerechnet.

Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten (§ 93 Abs. 1 SGB III). Der Gründungszuschuss wird für die Dauer von sechs Monaten als Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes geleistet. Zusätzlich wird während dieser Zeit ein Betrag in Höhe von 300,00 EUR monatlich zur sozialen Absicherung gezahlt, der es dem Berechtigten ermöglicht, sich freiwillig in der gesetzlichen Sozialversicherung abzusichern. Der zur sozialen Sicherung vorgesehene Teil des Gründungszuschusses in Höhe von monatlich 300,00 EUR ist wegen der besonderen Zweckbestimmung nicht als Einkommen auf die Rente wegen Todes anzurechnen; insoweit wird kein wegfallendes Erwerbseinkommen ersetzt.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.html

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2 Antworten

Reni444am 30.06.2022 | 12:52
Vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung. Wenn ich jetzt z.B. 2.000 €(ALG1 Anspruch ) plus 300 € für die KV Gründungszuschuss bekäme & ich zusätzlich noch die Erziehungsrente in z.B. 1.100 € bekomme. Würde vom ALG 1 Anspruch= Höhe des Gründungszuschusses was abgerechnet werden? Und so meinen Gründungszuschuss schmälern ? Vielen lieben Dank vorab für eine Rückmeldung
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