Hallo Claudine,
ein PKW, den der Arbeitgeber erwirbt (Firmenwagen) und dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder gegen Kostenbeitrag zur Verfügung stellt, kann als Sachbezug Arbeitsentgelt sein.
Für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung ist es von entscheidender Bedeutung, ob der Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen nur beruflich veranlasste Fahrten oder auch andere, insbesondere Privatfahrten, durchführt. Nur insoweit, als der Arbeitnehmer den Firmenwagen zu Privatfahrten nutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der als Sachbezug lohnsteuer- und damit auch beitragspflichtig ist. Stellt der Arbeitgeber den Firmenwagen ausschließlich für berufliche Fahrten zur Verfügung, so ergeben sich hieraus keine steuer- und beitragsrechtlichen Folgen.
ERgibt sich aus der Überlassung des Fahrzeuges eine Lohnsteuer- und Beitragspflicht, so ergibt sich ein höheres Arbeitsentgelt, das auf die Erziehungsrente anzurechnen ist.