Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erziehungsrente

von Fragesteller26.01.2023 | 20:19
214 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend, alle zusammen. Meine Tante hat ihr Rentenalter (Regelaltersrente) schon erreicht. Ich habe mich für sie bzgl. Erziehungsrente informiert, aber zum Thema Auslandserziehung sind mir noch einige Fragen offen. Zuerst Mal ihre Situation: Sie selbst hat nie gearbeitet und bekommt eine Witwenrente. Sie hat keine eigene Rentenversicherungsnummer. Insgesamt 6 Kinder, davon 4 in der Türkei und 2 in Deutschland geboren. Ehemann war bis zu seinem Tod türkischer Staatsbürger und sie ist auch türkische Staatsbürgerin. Der Verlauf von Ihr: - 1973 Mann kam nach Deutschland, um zu arbeiten und war seitdem bis zu seinem Tod in Deutschland - 1974 1. Kind, in der Türkei geboren (noch keine standesamtliche Trauung) - 1976 standesamtliche Trauung in der Türkei, Heirat - 1979 2. Kind, in der Türkei geboren - 1984 3. Kind, in der Türkei geboren - 1986 4. Kind, in der Türkei geboren - 1989 Zuzug (Tante und die Kinder) nach Deutschland, Anmeldebestätigung vorhanden, seitdem ununterbrochen in Deutschland ansässig - 1990 5. Kind, geboren in Deutschland - 1994 6. Kind, geboren in Deutschland Bzgl. Aufenthaltstitel/Arbeitserlaubnis in der Vergangenheit hat sie nur ein Dokument von dem Ehemann von 1981, wo steht, dass er 1981 eine unbefristete Arbeitserlaubnis erhalten hat. Laut dem Dokument war die Aufenthaltserlaubnis bis 1984 gültig. Also im Jahre 1981 Arbeitserlaubnis unbefristet, Aufenthaltserlaubnis wohl bis 1984. Ob der Ehemann vorher oder ab 1984 einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen hat, weiß sie nicht. Bei meiner Mama war alles einfach und automatisch, da ihre Kinder alle hier in Deutschland auf die Welt kamen. Wie ist die Situation bei Ihr jetzt? Mal habe ich gelesen, dass man bei Auslandserziehung nicht berechtigt ist, mal habe ich gelesen, dass es bei Gastarbeitern, von dem Aufenthaltstitel, von dem in Deutschland ansässigen Ehemann abhängt. Da ein paar Kinder ja auch Dokumente wie die Geburtsurkunde aus dem Ausland beschaffen müssten (zeitaufwendig), würde ich gerne wissen, wer überhaupt in Frage kommt und wer absolut nicht in Frage kommt. Soll ich für sie einen Termin, bei der Beratungsstelle zur Beantragung der Regelaltersrente in Anspruch nehmen? Empfiehlt ihr es? Sie haben leider erst Termine im März/April. Oder selbst den Antrag stellen und abschicken, da sie ja schon berechtigt ist? Sonst würde sie ja die zwei bis drei Monate „verlieren“. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragesteller,

Kinderziehungszeiten, die einen Rentenanspruch erwirken können, liegen in den ersten 30 oder 36 Kalendermonaten nach der Geburt des Kindes vor (abhängig vom Geburtsjahr des Kindes). Erfolgt der Zuzug aus dem Ausland nach Deutschland innerhalb dieser Zeit kann die restliche Erziehungszeit in Deutschland ggf. noch berücksichtigt werden.

Wie KEZ bereits geschrieben hat, sind für die Prüfung der anzurechnenden Erziehungszeiten diverse Unterlagen beizubringen.

Die Antragstellung sollte in einem Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgen. Das Datum der Terminvereinbarung gilt bereits fristwahrend als Antragsdatum und nicht erst der tatsächliche Beratungstermin.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Fragestelleram 26.01.2023 | 21:05
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Danke W°lfgang für deine Antwort. Ich meinte damit die Mütterrente (Kindererziehungszeiten). Habe die falsche Bezeichnung genommen, tut mir Leid. Gilt das Gleiche auch für die Mütterrente? Sie selbst hat nie gearbeitet und bekommt eine Witwenrente.
Hallo Fragesteller, eine Erziehungsrente ist eine Rente aus dem _eigenen_ Rentenkonto NACH einer EHESCHEIDUNG (da keine Witwenrente möglich ist) bei Erziehung minderjähriger Kinder. Da eine Witwenrente läuft, hat sich die Frage damit bereits erübrigt :-) Literatur allgemein (S.22 ff.): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Gruß w.
W°lfgangam 26.01.2023 | 20:48
Hallo Fragesteller, eine Erziehungsrente ist eine Rente aus dem _eigenen_ Rentenkonto NACH einer EHESCHEIDUNG (da keine Witwenrente möglich ist) bei Erziehung minderjähriger Kinder. Da eine Witwenrente läuft, hat sich die Frage damit bereits erübrigt :-) Literatur allgemein (S.22 ff.): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Gruß w.
Fragestelleram 27.01.2023 | 00:28
Noch ein Update: Ich habe etwas ihre Dokumente durchgewühlt und habe ein Dokument gefunden, wo steht, dass der verstorbene EHEMANN wohl 1984, zwei Wochen nach der Geburt des 3. Kindes (falls ausschlaggebend), den unbefristeten Aufenthaltsstatus bekommen hat. - 1981 unbefristete Arbeitserlaubnis - 1984 unbefristeter Aufenthaltstitel
Abschlägeam 27.01.2023 | 01:05
Hallo Fragesteller, da es ja um 'Mütterrente' geht... m.W. werden nur die Kinder berücksichtigt, die auch in Deutschland geboren und erzogen worden sind, für die vier in der Türkei geborenen (und erzogenen) ist die Türkei 'zuständig'. Die Mutter der Kinder sollte also einen Antrag stellen, bzw. Sie (mit Vollmacht), denn selbst mit zwei Kindern vor 1992 geboren wären schon 60 Monate Mindestbeitragszeit erfüllt und mit der Terminvereinbarung für die Beratung und Aufnahme eine Rentenantrages zumindest schon einmal die Frist gewahrt. Alles andere klärt sich dann im Antragsverfahren. Und ja, schlimmstenfalls müssten auch Urkunden der Kinder aus der Türkei noch vorgelegt werden... Und vermutlich muss Ihre Tante vor allem auch nachweisen, dass auch sie selbst (nicht nur der Ehemann) dann hier in Deutschland die Kinder erzogen hat, also vor allem ihren eigenen und auch den Aufenthalt der Kinder hier in D nachweisen. Dass der Mann hier war, und seine Frau dann die Kinder mal eben schnell im 'Familienurlaub' zur Welt gebracht hat und dann aber wieder zurück in die Türkei ist und dort erzogen hat, während Männe in D weiter malochte, würde also wohl nicht unbedingt reichen. Darauf sollten Sie sich auch einstellen. Aber: ja und? Ihre Tante möchte hier Ansprüche geltend machen, das muss dann nachgewiesen werden. In Ihrem Fall (bzw. der Ihrer Mutter) mag das einfacher gewesen sein, waren aber wohl auch etwas andere Voraussetzungen. Wenn es bei zwei Kindern bleibt, (und m.W. zählen die in der Türkei geborenen und ja auch dort erzogenen nicht mit) die in D geboren und erzogen wurden und für die es dann evtl. Rente gäbe, wären es ca. 5 EP X 36,05 EUR, also ca. 180 EUR. Monatlich. Dafür kann man dann schon mal ein paar Nachweise erbringen müssen... Vereinbaren Sie den Termin (das wahrt Fristen) und dann 'schaunmermal', wie man in Nord-Deutschland sagt :-) wäre meine Empfehlung. Die zuständige DRV entscheidet dann, ob die Ansprüche berechtigt sind und wenn ja, wird auch bezahlt. Selbst dann, wenn Mama und/oder Kinder nun wieder in der Türkei leben. Da Ihre Tante keine eigene Versicherungsnummer hat... wenden Sie sich an die für die Witwenrente Ihrer Tante zuständige DRV... die sortiert das dann. Und ob in der Türkei auch eine 'Mütterrente' bezahlt wird für die dort geborenen und erzogenen Kinder.... wäre dann dort zu klären... Vielleicht aber hat auch der DRV-Experte einen §, der die Ansprüche Ihrer Tante morgen von vornherein ausschließt... ich vermute aber, auch er verweist auf 'Prüfung anhand von individuellen Umständen' an Klärung mit 'zuständiger' DRV. Viel Erfolg und alles Gute!
Fragestelleram 27.01.2023 | 03:25
Danke Abschläge für die Antwort. Meine Kenntnis ist auch, dass Zeiten nur für die Kinder berücksichtigt werden, die auch hier geboren sind. Nur las ich, insbesondere hier im Forum, zu Sonderregeln bei Gastarbeitern. Dass z.B. der Aufenthaltstitel vom Ehemann abgeleitet wird. Gilt das z.B. dann ab dem Zeitpunkt (Bei meiner Tante dann 1989) des Zuzugs, oder schon vorher? Einige Kinder waren noch relativ jung beim Zuzug nach Deutschland und sind hier "groß" geworden und auch erzogen worden. Gilt da z.B. etwas Besonderes? Falls es nur nach Geburtsort und den damaligen Wohnort geht, fallen die ersten vier Kinder ja sowieso direkt weg. Und falls die Antwort so einfach und direkt ist, dann braucht sie ja sie nicht "berücksichtigen". Und falls sie den Antrag schon stellt bzw. einen Termin vereinbart, dann könnte sie bis dahin evtl. die Dokumente zusammenstellen, falls es doch Möglichkeiten zur Berücksichtigung der, in der Türkei geborenen, Kinder geht. Wie z.B. Geburtsurkunden von den Kindern die in der Türkei geboren sind, falls notwendig. Welche Urkunden die Kinder schon haben und was nicht, weiß ich auch nicht genau. Nur leben zwei weiter weg, ein Kind mittlerweile sogar im Ausland, da etwas zu organisieren wird dann auch schwierig für sie.
KEZam 27.01.2023 | 06:34
Es ist nachzuweisen wann genau die Mutter und die Kinder nach Deutschland gekommen sind (Meldebescheinigungen) und welchen Aufenthaltstitel die Mutter während ihres Aufenthaltes in Deutschland hatte (Eintragung im alten türkischen Pass, Ausländeramt des Wohnortes in Deutschland). Weiterhin sollte eine NÜFÜS-Bescheinigung sowie die Geburtsurkunden der in Deutschland geborenen Kinder beschafft werden. Der Aufenthaltstatus des Vaters in Deutschland spielt keine Rolle. Alles weitere klären Sie dann mit dem zuständigen Rententräger im Antragsverfahren.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026