Hallo P.B.,
die Erziehungsrente wird nicht von den Änderungen beim Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten/Erwerbsminderungsrenten umfasst. Hier gab es keine Änderung zur bisherigen Einkommensanrechnung.
Übersteigt Ihr Einkommen einen festgelegten Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf Ihre Rente angerechnet auf die Erziehungsrente angerechnet. Aktuell liegt dieser Freibetrag bei 950,93 Euro in den alten und 937,73 Euro in den neuen Bundesländern. Sind Kinder vorhanden, kann sich der Freibetrag noch weiter erhöhen.
Weitere Einzelheiten zur Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes können Sie der Broschüre „Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen“ unter folgendem Link entnehmen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.html
In der Broschüre wird auch erläutert, wie sich das maßgebliche Nettoeinkommen berechnet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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